Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

— 494 — 
Dem Kaiserlichen Konsul von Löhneysen in Hankau ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die 
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Adis Abeba beschäftigten Dragoman Zintgraff ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 die allgemeine Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze 
stehenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
2. Justi zwese xn. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. 
verordnen auf Grund des § 6 Nummer 6 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) 
in Abänderung des § 8 Abs. 1 Unserer Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen 
Schutzgebieten, vom 9. November 1900 (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 1005) im Namen des Reichs, 
was folgt: 
Im Schutzgebiete von Kiautschou wird ein Gericht errichtet, welches aus dem zur Ausübung 
der Gerichtsbarkeit zweiter Instanz ermächtigten Beamten als Vorsitzenden und vier Beisitzern besteht. 
Diesem Gerichte wird die nach dem Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit vom 7. April 1900 be- 
gründete Zuständigkeit des Reichsgerichts für das genannte Schutzgebiet übertragen. Auf die Beisitzer 
und den Gerichtsschreiber sowie auf das Verfahren finden die Vorschriften des § 8 Abs. 2 bis 5 
Unserer Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. No- 
vember 1900 Anwendung. 
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. Die zu diesem Zeitpunkte bei dem 
Kaiserlichen Konsulargericht in Schanghai als dem bisherigen Gerichte zweiter Instanz für das Schutz- 
gebiet von Kiautschou anhängigen Sachen gehen in der prozessualen Lage, in welcher sie sich befinden, 
auf die neu errichtete Gerichtsbehörde über. 
Gegeben. Rominten, den 28. September 1907. 
(L. S.) Wilhelm. I. R. 
In Vertretung des Reichskanzlers. 
v. Tirpitz. 
  
Im Verlage von Puttkammer & Mühlbrecht, Buchhandlung für Staats= und Rechtswissenschaft hier- 
selbst (W. 56, Französischestraße Nr. 28), ist eine neue Ausgabe (Band XIII) der im Reichs-Justizamte 
bearbeiteten „Deutschen Justiz-Statistik“ erschienen und im Buchhandel zum Preise von 9 J. zu beziehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.