Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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5. Zoll= und Steuerwesen. 
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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen, zu genehmigen, daß der 
Brennsteuervergütungssatz von 8 A. für das Hektoliter Alkohol bis auf weiteres beibehalten wird. 
Berlin, den 11. Februar 1807. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen: 
Gemäß 85 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, 
für inländische gefärbte baumwollene Herrenkleiderstoffe von 120 bis 140 em Breite 
— Tarifnummer 457 — zum Zwecke des Bedruckens innerhalb des sächsisch-böhmischen 
Grenzgebiets einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, 
die Voraussetzungen des § 3 der Veredelungsordnung vorliegen. 
Berlin, den 12. Februar 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar d. J. beschlossen: 
Gemäß §5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, 
für ausländischen Käsestoff (Kasein) — Tarifnummer 373 — zum Vermahlen im 
Wege der Lohnveredelung einen zollfreien Veredelungsverkehr zuzulassen, 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. 
Berlin, den 12. Februar 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jannar d. J. beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß hinsichtlich des Antrags, 
für ausländische geraspelte Kokosnüsse — Tarifnummer 57 — zum Zwecke des 
Erhitzens unter Zusatz von Kartoffelmehl des freien Verkehrs einen gollfreien Ver- 
edelungsverkehr zuzulassen, 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. 
Berlin, den 12. Februar 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn.
	        
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