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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Steuerämter I in Zempelburg im Bezirke des Hauptsteueramts in Dt. Krone und in
molmar im Bezirke des Hauptsteueramts in Rogasen sind unter Belassung ihrer bisherigen besonderen
Abfertigungsbefugnisse in Steuerämter II umgewandelt worden. ·
Auf dem Bahnhof in Skalmierzyce im Bezirke des Hauptzollamts in Ostrowo ist ein Neben-
zollamt ! für den Eisenbahn= und Postzollverkehr mit der amtlichen Bezeichnung „Nebenzollamt I1 in
Skalmierzyce-Bahnhof“ errichtet worden. Diesem neuen Amte sind die nachstehend aufgeführten Ab-
fertigungsbefugnisse beigelegt worden:
1. Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und II, von Begleit= oder Ver-
sendungsscheinen I und II über Branntwein, Salz, Tabak und Zucker,
sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung,
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein,
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs,
Eingangsabfertigung der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge,
Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und von Branntwein-
fabrikaten, bezüglich welcher das gewöhnliche Verfahren der Stärkeermittelung (A.O.
§5 11) anwendbar ist, von Salz, Tabak und Zucker, für die eine Abgabenvergütung be-
ansprucht wird,
7. Steuererhebung und Abstempelung von Spielkarten, die von Reisenden eingeführt
werden, und ·
8. sämtliche Abfertigungen im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung.
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Das in Skalmierzyce bereits bestehende Nebenzollamt I hat die Amtsbenennung „Nebengoll-
amt ! in Skalmierzyce-Kette“ erhalten. Diesem Amte sind seine bisherigen besonderen Abfertigungs-
befugnisse mit Ausnahme der Befugnis zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und zur Steuererhebung
und Abstempelung von Spielkarten, die von Reisenden eingeführt werden, belassen worden.
Es ist erteilt worden
dem Steueramt I in Demmin im Bezirke des Hauptzollamts zu Wolgast die Ermächtigung
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Getreide mit Ausnahme von Gerste, die als „andere
Gerste“ zum Satze von 1,30 J1X verzollt werden soll,
dem Steueramt 1 in Calbe a. S. im Hauptamtsbezirke Magdeburg II die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II, x « « «
dem Steueramt I in Lüdenscheid im Bezirke des Hauptsteueramts in Iserlohn die Befugnis
zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs.
Königreich Bayern.
· Dem Nebenzollamte II Griesen im Hauptzollamtsbezirke Pfronten ist die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen I über Sendungen von Mais und Mehl, die vom Hauptzollamte Mann-
heim unter Einzelverschluß oder nach vorgängiger spezieller Revision ohne Verschluß im Durchgangs-
verkehr abgefertigt werden, erteilt worden.
Herzogtum Sachsen-Meiningen.
Dem Steueramt in Römhild sind die nächbezeichneten Befugnisse entzogen worden:
1. die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1, 1
2. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I mit Ausnahme derjenigen über
Wearen der Nr. 11, 48, 61, 52, 67 und 180 des Zolltarifs,
3. die Befugnis zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II,
4. die Befugnis zur Abfertigung zum Waren-Ein= und Ausgang im Eisenbahnverkehre für
Waren der Nr. 25 und 29 des früheren Zolltarifs,