Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Großherzogtum Oldenburg. 
Dem Steueramt Oberstein und den Steuerrezepturen Idar und Birkenfeld im Hauptamts- 
bezirke Kreuznach sowie dem Steueramte II in Eutin im Hauptamtsbezirke Neustadt i. H. ist die Be- 
fugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten nach Tarifnummer 8a des Reichsstempelgesetzes vom 
3. Juni 1906 erteilt worden. 
Herzogtum Anhalt. 
Die der Zollabfertigungsstelle Roßlau im Hauptamtsbezirke Dessau erteilte Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Mineralöle (Zentralblatt 1907 S. 3) ist auch 
auf solche mit einer Dichte von mehr als O)750 bis 0,/05 einschließlich ausgedehnt worden. 
  
5. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland 
eingehende Fleisch. 
—...— 
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, 
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnisse der 
Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch— Anlage F zur Bekannt- 
machung vom 30. Mai 1902, Zentralblatt für das Deutsche Reich, Beilage zu Nr. 22 — 
1. hinzuzufügen: 
a) unter lfd. Nr. 27a in Spalte 2: 
„Halbstadt i. B., Nebenzollamt 1“ 
b) bei lf d. Nr. 64 (Cleve) in Spalte 5:2 
„Subereitetes Fett“ 
F) unter Ifd. Nr. 73b in Spalte 4: 
„Neuß, Hauptsteueramt“ 
und in Spalte 5: 
„Zzubereitetes Fett“; 
2. zu streichen: 
bei lfd. Nr. 31 in Spalte 4: 
„Glogau, Hauptsteueramt“. 
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anderungen soll der Landesregierung überlassen werden. 
Berlin, den 28. März 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonqutères.
	        
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