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Großherzogtum Oldenburg.
Dem Steueramt Oberstein und den Steuerrezepturen Idar und Birkenfeld im Hauptamts-
bezirke Kreuznach sowie dem Steueramte II in Eutin im Hauptamtsbezirke Neustadt i. H. ist die Be-
fugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten nach Tarifnummer 8a des Reichsstempelgesetzes vom
3. Juni 1906 erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Die der Zollabfertigungsstelle Roßlau im Hauptamtsbezirke Dessau erteilte Befugnis zur Aus-
fertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Mineralöle (Zentralblatt 1907 S. 3) ist auch
auf solche mit einer Dichte von mehr als O)750 bis 0,/05 einschließlich ausgedehnt worden.
5. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland
eingehende Fleisch.
—...—
Auf Grund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau,
vom 3. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 547) hat der Bundesrat beschlossen, in dem Verzeichnisse der
Einlaß= und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingehende Fleisch— Anlage F zur Bekannt-
machung vom 30. Mai 1902, Zentralblatt für das Deutsche Reich, Beilage zu Nr. 22 —
1. hinzuzufügen:
a) unter lfd. Nr. 27a in Spalte 2:
„Halbstadt i. B., Nebenzollamt 1“
b) bei lf d. Nr. 64 (Cleve) in Spalte 5:2
„Subereitetes Fett“
F) unter Ifd. Nr. 73b in Spalte 4:
„Neuß, Hauptsteueramt“
und in Spalte 5:
„Zzubereitetes Fett“;
2. zu streichen:
bei lfd. Nr. 31 in Spalte 4:
„Glogau, Hauptsteueramt“.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anderungen soll der Landesregierung überlassen werden.
Berlin, den 28. März 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonqutères.