Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Dreizehnter Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 
9. Juni 1897 zugelassenen Auswanderungsunternehmer (Zentralblatt 1898 S. 221, 2783, 
288, 335 und 495; 1899 S. 2, 42, 127, 128 und 406; 1900 S. 21 und 662; 1901 
S. 306; 1902 S. 396. 1903 S. 450; 1904 S. 253 und 286; 1905 S. 143 und 224, 
1906 S. 563 und 1202). 
  
  
  
  
—...— 
  
Häfen, 
Länder, 
  
Namen der über welche nach welchenArt der Be-Besondere Bedingungen, deren Erfüllung 
Unternehmer Auswanderer befördert förderung dem Unternehmer auferlegt ist. 
werden dürfen « 
13.DeutscheOst-Hamburg,«Capkolonie,OhneSchiffs-1.AusDeutschlandkolnInendeAus- 
Afrika-LinieinCuxhaVen, Ost-Griqua-wechselin wanderer, die von einer in Deutsch— 
Hamburg. Bremerha— EEII land nicht als Auswanderungs- 
ven, Alis- keidistrikt. Zwischen- unternehmer zugelassenen Person 
singen, Transkei- hafen. oder Siedlungs= oder ährlichen 
Antwer- territorium Gesellschaft in außerdeutschen Sied- 
pen, Rot- (Kaffraria), lungsgebieten angesiedelt werden 
terdam, Natal, sollen, dürfen nicht befördert werden. 
Dover, Orangefluß- 2. Der Unternehmer ist verpflichtet, 
Boulogne, und Trans- mittellose Auswanderer, welche 
Marseille, vaal-Kolo- a) von ihm oder seinen Agenten 
Genua und nie. zur Beförderung angenommen 
Neapel. worden sind, aber aus irgend 
  
  
  
  
einem Grunde von Deutschland 
aus nicht weiterbefördert werden, 
oder 
b) von ihm wegen Abweisung vor 
der Landung im überseeischen 
Hafen oder wegen nachträglicher 
Ausweisung nach Deutschland 
zurückbefördert worden sind, 
kostenfrei in ihren früheren Wohn- 
ort, oder, wenn dieser außerhalb 
des Deutschen Reichs liegt, bis an 
die Ubertrittsgren ze zurückzubeför- 
dern und dafür aufzukommen, daß 
durch die Zurückbeförderung, Unter- 
bringung, Verpflegung oder Beer- 
digung solcher Auswanderer weder 
dem Deutschen Reiche noch einem 
Bundesstaat, einer deutschen Ge- 
meinde oder einem deutschen Ar- 
menverbande Kosten entstehen, so- 
fern dies aber dennoch geschehen 
sollte, die entstehenden Kosten zu 
erstatten. 
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