Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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Muster 11. 
(Zig. Ausf. Best. §§ 49a u. 50.) 
Direktivbezirk 
Hauptamtsbezirk 
Steuerhebebezirk 
Einzusenden: 
a. vierteljährliche Nachweisungen b. jährliche Nachweisungen 
von den Hebestellen an das Hauptamt bis zum 2.) der Monate von den Hauptämtern an die 
* Hauptämtern an die Direktiv- Januar, Direktivbehörde bis zum 15. Mai, 
  
behörde ..... 5. April, von den Direktivbehörden an das 
Direktivbehörden an das Kaiser- Juli und Kaiserliche Statistische Amt bis 
liche Statistische Amt 10. ] Oktober zum 1. Juni. 
’ 
Nachweisung 
der 
im Viertel des Rechnungsjahrs 19 
im Rechnungsjahr 19 · 
verkauften Steuerzeichen der Zigarettensteuer. 
  
  
Anleitung: 
1. Zu den Nachweisungen sind die für die Bestellzettel vorgeschriebenen Vordrucke (Muster 1) 
nach Abänderung der Überschrift zu verwenden.  
2. Die Nachweisungen haben sich auf den ganzen Bezirk der ausstellenden Behörde zu beziehen. 
3. Bei den von den Steuerhebestellen und Hauptämtern vorzulegenden Nachweisungen genügt 
die Angabe der Menge der von den einzelnen Sorten verkauften Steuerzeichen in ganzen 
und zwanzigstel Bogen. Bei den von den Direktivbehörden vorzulegenden Nachweisungen 
ist außerdem die letzte (die Geld-) Spalte auszufüllen.  
4. Die Angaben sind den Steuerzeichenbüchern (§ 10 Abs. 3 der Zigarettensteuer-Ausführungs- 
bestimmungen) zu entnehmen.