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Muster 11.
(Zig. Ausf. Best. 86 493 u. v0.)
Direktiobezirk
Hauptamtsbezirk
Steuerhebebezirk
Einzusenden:
a. vierteljährliche Machweisungen b. fährliche Machweisungen
von den Hebestellen an das Hauptamt bis zum 2.) der Monate von den Hauptämtern an die
* Hauptämtern an die Direktiv- Januar, Direktivbehörde bis zum 15. Mai,
behörde ..... 5. April, von den Direktivbehörden an das
Direktivbehörden an das Kaiser- Juli und Kaiserliche Statistische Amt bis
liche Statistische Amt 10. ] Oktober zum 1. Juni.
’
Nachweisung
der
im Viertel des Rechnungsjahrs 19
im Rechnungsjahr 19 ·
verkauften Steuerzeichen der Zigarettensteuer.
Anleitung:
1. Zu den Nachweisungen sind die für die Bestellzettel vorgeschriebenen Vordrucke (Muster 1)
nach Abänderung der Uberschrift zu verwenden. «
2. Die Rachweisungen haben sich auf den ganzen Bezirk der ausstellenden Behörde zu beziehen.
3. Bei den von den Steuerhebestellen und Hauptämtern vorzulegenden Nachweisungen genügt
die Angabe der Menge der von den einzelnen Sorten verkauften Steuerzeichen in ganzen
und zwanzigstel Bogen. Bei den von den Direktivbehörden vorzulegenden Nachweisungen
ist außerdem die letzte (die Geld-) Spalte auszufüllen. «
4. Die Angaben sind den Steuerzeichenbüchern (§ 10 Abs. 3 der Zigarettensteuer-Ausführungs-
bestimmungen) zu entnehmen.