Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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dem  der  Prüfling  angehört,  die  Erlaubnis  dazu  Freut  -  ist.  Ein  Vermerk  hierüber
  ist  in  das  Reifezeugnis  aufzunehmen  (vergleiche  Nr

Die  Anstalt,  bei  welcher  die  Prüfung  stattzufinden  *  bestimmt  in  jedem  einzelnen
Falle  die  Schulaufsichtsbehörd  e.

Eine  Befreiung  von  der  mündlichen  Prüfung  oder  von  Teilen  derselben  ist  bei
Extraneern  nicht  zulässig.

Sind  in  einem  deutschen  Bundesstaate  besondere  Prüfungen  eingerichtet,  durch  deren
Bestehen  die  Inhaber  des  Reifezeugnisses  eines  Realgymnasiums  oder  einer  Oberrealschule
  die  mit  dem  Reifezeugnis  eines  Gymnasiums  oder  Realgymnasiums  verbundenen
Rechte  in  diesem  Bundesstaat  erwerben,  so  kommt  den  Zeugnissen  über  das  Bestehen
zer  solchen  Prüfung  die  gleiche  Wirkung  auch  in  den  anderen  deutschen  Bundesaaten
  zu.

Diese  Vereinbarung  tritt  an  Stelle  der  in  den  Jahren  1874  und  1889  abgeschlossenen.

Die  beteiligten  Unterrichtsverwaltungen  verpflichten  sich,  ein  genaues  und  vollständiges  Verzeichnis
  der  den  drei  Arten  höherer  Schulen  in  ihrem  Bereiche  zukommenden  Berechtigungen  anfertigen
zu  lassen  und  sich  gegenseitig  hgänglich  zu  machen,  aus  welchem  auch  ersichtlich  ist,  ob  die  einzelnen
Berechtigungen  sich  nur  auf  die  Zulassung  zum  Hochschulstudium  oder  auch  auf  die  Zulassung  zu  den
betreffenden  Staatsprüfungen  in  den  einzelnen  Bundesstaaten  beziehen.

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5.  ZSell-  nud  Steuerwme  sen.

Nachtrag
zu  dem  Verzeichnis  der  Orte,  an  denen  sich  gemäß  §§  1,  2  der  Weinzollordnung  zuständige
  Zollstellen  befinden  (Zentralblatt  S.  783ff.).
Die  Zollstellen  der  mit  bezeichneten  Orte  find  nur  für  Wein  zuständig.

A.  Nach  Bundesstaaten  geordnet.
Königreich  Preußen.
Bezirk  der  Oberzolldirektion  zu  Breslau:  Osterr.  Oderberg.

Königreich  Bayern.
Pirmasens,  Schärding  a.  Th.,  Straubing,  Wasserburg  am  Bodensee.

Großbherzogtum  Baden.
Radolfzell.
Großherzogtum  Meckleuburg-Strelitz.
Neubrandenburg.