thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1840. (31)

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V.  Von  den  Spezial-Tax-Grundsätzen.
.  1009.

Bei  der  Aufnahme  der  Taxen  kommen  die  Spezial-Tax-Grundsätze  so
in  Anwendung,  wie  sie  verfassungsmaͤßig  festgesetzt  sind,  und  die  Genehmigung
des  vorgesetzten  Königlichen  Ministeriums  erhalten  haben.

8.  110.

Abaͤnderungen  derseten  sind  zwar  zulässsg,  jedoch  nur  durch  einen  verfassungsmahbigen
  Beschluß  der  Generalversammlung  unter  Genehmigung  des
vorgesetzten  Königlichen  Ministeriums.

Berlin,  den  6.  Juli  1840.

 

D.  vorstehenden  „Revidirten  Tarxordnung  für  die  zu  dem  lendschastichen
Kreditverein  m  Großherzogthum  Posen  gehörigen  Güter“  ertheile  ich  auf  besonderen
  Allerhöchsten  Besehl  und  Kraft  meines  Amtes  biermit  die  Genehmigung.


Berlin,  den  3.  Oktober  1840.

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Der  Minister  des  Innern  und  der  Polizei.
v.  Rochow.