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Auberungen und Ergänzungen den Warenverzeichnisses zum Jolltarlf und der
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Anleitung für die Zollabfertigung.
I. Warenverzeichnis zum Zolltarife.
In der Vorbemerkung 9 sind in Zeile 4/5 des dritten Absatzes die Worte „„ abgesehen von den
Fruchtz oder Pflanzensäften mit ganz geringem Weingeistgehalte, zu streichen. In der drittletzten
eile dieses Absatzes ist hinter „verzollen“ einzuschalten „; es sind indessen die für Frucht- und
Pflanzensäfte sowie für Eigelb getroffenen besonderen Bestimmungen zu beachten“.
. In dem Stichwort „Bilder“ ist die Anmerkung 3 am Schlusse durch folgenden neuen Absatz
zu ergänzen:
„Bilder auf Papier sind nicht lediglich wegen der Verbindung mit einem als Schutzüberzug an Sielle
von Glas dienenden Zellhornplättchen den Zellhornwaren der Nr. 640 zuzurechnen.“
In dem Stichwort „Eigelb“ ist der Ziffer 1 folgende Anmerkung hinzuzufügen:
„Anmerkung zu 1. Als ein lediglich die Hallbarkeit erhöhender Zusatz ist auch ein Zusatz von Weingeist bis
zu einem Höchstgehalte von 6 Gewichtstellen in 100 Gewichtsteilen anzusehen.“
In dem Stichwort „Elektrotechnische Erzeugnisse" ist der erste Absatz der Allgemeinen An.
merkung 2 am Schlusse durch folgenden Zusatz zu ergänzen:
Heuer sind Schieferplatten und gesormte Waren aus Schiefer, auch gebohrt, nicht als Vestandteile von
elektrotechnischen Gegenständen anzusehen, wenn sie weder eine Verbindung mit Montierungsftücken aus anderen
Stoffen erfahren haben, noch als Teile zerlegter elektrotechnischer Vorrichtungen eingehen.“
Hinter dem Stichwort „Fichtennadelöl“ ist als neues Stichwort aufzunehmen:
„Fichtenrindenauszug s. die Anmerkung 1 zu Gerbstoffauszüge.“
In dem Stichwort „Gefäße“ ist der Ziffer 3 folgender Hinweis anzufügen:
„S. auch die Anmerkung zu 7 perheschir.
. In dem Stichwort „Gerbstoffauszüge“ ist die Anmerkung 1 durch folgenden neuen Absatz zu
ergänzen:
behandt Fichtenrindenauszug ist wie Fichtenholzauszug, dessen Erkennungsmerkmale O auch für ihn zutreffen, zu
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In dem Stichwort „Glas usw.“ erhält die Anmerkung 2 zu Ziffer 27 am Schlusse folgenden Zusatz:
„dl einzelne, Keine #scetenfliche D’erzierung eler Gesamftare beioirkende Nebenbestandfeile im Sinne dieser
Bestimmng tberden bei Clascmien a# Hängeles#chfern diie aus versilberten unesstem Merallen Pergestellken Ver
bindungss#i#ee ocker Fleinen Zubehörteile dann angeseten, loenn sie einfuch und ohne Sierformen 9
###e z. B. die GCashdne und die zum Eusammenskeren der Arme und „Irmfeile dienenden Ringe aus Zverl=
mäsiyeifsprnden angebracht sind.
. In dem Stichwort „Glasarme"“ ist statt „Anmekung 1“ zu setzen „Anmerkungen 1 und 2..
In dem Stichwort „Kinderspielzeug“ ist die Anmerkung 1 am Schlusse durch folgenden Zusatz
zu ergänzen:
„ S. dayegen iie 4umerkung z Tönpfergeschirr.“
In dem Stichwort „Luxusgegenstände“ ist der Ziffer 6 folgender Hinweis anzufügen:
„S. auchk die Inmerkunyg z½ Töpfer##erche.“
In dem Stichwort „Metallwaren“ ist der erste Absatz der Anmerkung 2 zu Ziffer 2aà am
Schlusse durch folgenden Zusatz zu vervollständigen:
„4 einzelne, keine e-c##enlihe T’ezser# fer Gesamtivure beirirkende Nebenbestandteile im Sinne diexer
Bestiumung werdlen bei (lasurmen zu Hängeleuchfern die a#ch versilberken unelllen Merallen beryestell#en Ter-
bindung'stucke olen Kleinen Zubebörfeile di#nn angesehen. scenn sie einfuch und olne Zierfor#men Heurdbeitet umd,
rrre z. H. ic Uashalne n zum Zsammenskecken der 4rme und Armeeile (iienenden Ringe, aus
misbikesspr#fen angeb'et sind.