Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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beiseite setzen oder umwerfen, die zugemessene Strafe reduzieren, 
oder die sonst gerecht erscheinende Verfügung erlassen. 
8 23. Wurde in Gemässheit der 4 Geo. IV c. 48 (zum Zei- 
chen, dass Begnadigung am Platze ist) ein Todesurteil nicht 
öffentlich verkündet, sondern nur protokolliert, so findet dieses 
Gesetz in derselben Weise Anwendung, als wäre gegen den An- 
geklagten eine Strafe verkündet, welche nicht Todesstrafe ist. 
S 24. Die in diesem Gesetz bezüglich eines Angeklagten 
einem Gericht der Hauptverhandlung beigelegten Befugnisse, Be- 
rufungen zu gestatten oder eine Rechtsfrage in Ausführung einer 
Verfügung des Court of Criminal Appeal genauer zu präzisieren, 
können, falls das Gericht nicht mehr sitzt, von dem Vorsitzenden 
der Hauptverhandlung in derselben Weise ausgeübt werden, wie 
es seitens des Gerichts der Hauptverhandlung in letzterer hätte 
geschehen können. 
8 25. Die Supreme Court of Judicature Acts 1873 bis 1882 
schliessen die Berufung nicht aus, welche dieses Gesetz einem 
auf eine Anklageschrift hin schuldig befundenen Angeklagten ge- 
stattet. 
8 26. Definiert eine Reihe im Entwurfe gebrauchter tech 
nischer Ausdrücke. 
8 27. Uebergangsbestimmungen. 
$ 28. Aufgehobene (iesetze. 
Der Schlussabschnitt des Entwurfes schreibt vor, unter wel- 
chen Modalitäten das Gesetz in Irland in Geltung treten soll, 
und bestimmt, dass das Gesetz auf Schottland keine Anwendung 
findet. 
Die Gründe, welche in England für die Schaffung eines Be- 
rufungsgerichts in Strafsachen geltend gemacht werden, sind zum 
Teil dieselben, welche man auch in Deutschland vorzubringen 
pflegt; zum Teil sind es Gründe, welche mit Eigentümlichkeiten 
des englischen Strafrechts in Verbindung stehen. Man ist in 
England höchst unzufrieden mit der Art und Weise, wie der 
Archiv für öffentliches Recht. XII. 1. 6
	        
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