Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Vorläufige Nach- 
weisungen. 
Muster 1 
Musie 
Endgültige Nach- 
weisungen. 
Muster2 
–— 
— 328 — 
Bestimmungen über die Tabaßkstenerstatistik. 
81. 
(1) Auf Grund der Anmeldebücher haben die Hebestellen Ubersichten nach Muster 1 über die 
Zahl der Tabakpflanzer und den Flächeninhalt der im Erntejahr mit Tabak bepflanzten Grund- 
stücke nach Gemeindebezirken aufzustellen und dem Hauptamt bis zum 1. September des Ernte- 
jahrs einzureichen. Die Hauptämter haben gleiche UÜbersichten nach Hebebezirken bis zum 1. Ok- 
tober des Erntejahrs an die Direktivbehörde, die Direktivbehörden gleiche Ubersichten nach Haupt- 
“ 3 bis zum 15. Oktober des Erntejahrs an das Kaiserliche Statistische Amt ein- 
zusenden. . 
(2) Das Kaiserliche Statistische Amt hat auf Grund der eingegangenen Ubersichten vorläufige 
Lchciwessungen über den Tabakbau im deutschen Zollgebiete zusammenzustellen und zu veröffent- 
ichen. 
(3) Das Erntejahr umfaßt die Zeit vom 1. Juli des laufenden bis zum 30. Juni des fol- 
genden Kalenderjahrs. 
82. 
(1) Nach Schluß des Erntejahrs haben die Hauptämter folgende Ubersichten nach den an- 
liegenden Mustern 2 bis 5 aufzustellen und innerhalb der auf den Mustern angegebenen Fristen 
bisd. der Direktivbehörde einzureichen: 
a) Ubersicht über den Tabakbau und die Ergebnisse der Tabakernte für das Erntejahr 
(Muster 2) — in zwei Ausfertigungen —; 
5) Verzeichnis der angemeldeten Verkäufer und Verarbeiter von ausländischen Tabak- 
blättern nach dem Stande am Schlusse des Erntejahrs (Muster 3); 
c) Ubersicht über die Besteuerung des inländischen Tabaks für das Erntejahr (Muster 4); 
d) Ubersicht über die Einnahmen an Tabakzoll und Tabaksteuer im Erntejahr 
(Muster 5). 
Locsted. der Aufstellung der Ubersichten sind die auf den Mustern vorgedruckten Anleitungen 
zu beachten. « 
§3. 
Als Unterlagen für die Aufstellung der Übersichten sind von den Hebestellen nach näherer 
Anweisung des Hauptamts, soweit erforderlich, fortlaufende besondere Anschreibungen auf Grund 
der Abfertigungspapiere und -bücher zu führen und Ubersichten für den Hebebezirk nach den für 
die Hauptämter vorgeschriebenen Mustern aufzustellen. 
84. 
Bei der Einsendung der Übersichten nach den Mustern 3 bis 5 an die Direktivbehörde 
ist ein Bericht über die Entwickelung des Tabakbaues und der Tabakverarbeitung beizufügen. 
Dieser Bericht hat sich namentlich auf die folgenden Punkte zu erstrecken: 
1. Gründe der Zu= oder Abnahme des Tabakbaues; 
2. Angabe der angebauten Tabaksorten, bemerkenswerte Anderungen in der Behand- 
lung der Tabakfelder, der Tabakpflanzen und des Tabaks bis zum Verkauf; 
3. Ausfall der Tabakernte; Ursachen, die zu Steuererlassen in größerem Umfang ge- 
führt haben;
	        
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