Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Die Zollämter I Berent im Bezirke des Hauptzollamts Pr.-Stargard und Bismark im 
Bezirke des Hauptzollamts Stendal sind in Zollämter II umgewandelt worden. 
Dem Zollamt 1 Hundsfeld im Bezirke des Hauptzollamts Breslau-Nord ist die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über Schwerbenzin entzogen worden. 
Es ist erteilt: 
dem Zollamt 1 Aken im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg-Holzhof die Befugnis zur 
amtlichen Kennzeichnung von Gerste; 
dem Zollamt I Bajohren im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Ausfertigung 
von Zollbegleitscheinen I über beschlagenes Holz der Nummer 75 des Zolltarifs und zur Erledigung 
der vom Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine I über inländisches und ausländisches Salz 
sowie über Petroleum; 
dem Zollamt 1 Bielefeld-Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur 
Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen, auch soweit die Zündwaren unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehen; .. 
dem Hauptzollamt Burg b. M. die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Getreide der Tarifnummern 1 bis 8 auch hinsichtlich der für die Firma Paul Buttenberg daselbst ein- 
gehenden Sendungen; 
dem Hauptzollamt Charlottenburg die Befugnis zur Vornahme sämtlicher Abfertigungen im 
Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; 
dem Zollamt 1 Cöpenick im Bezirke des Hauptzollamts Rirdorf die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über Myrobalanen und chinesische Galläpfel; 
dem Zollamt 1 Demmin im Bezirke des Hauptzollamts Wolgast die unbeschränkte Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II; 
dem Zollamt 1 Geldern im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung 
von Zollbegleitscheinen I über Sendungen von Baumwollsamenöl, Maisöl und Sojabohnenöl, die für 
die Seifenfabrik von Fritz van Ham in Geldern eingehen und in den Geschäftsräumen des Zoll- 
pflichtigen ungenießbar gemacht werden; 
dem Zollamt 1 Göttingen im Bezirke des Hauptzollamts Münden (Hannover) die Befugnis 
zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren, die für die Firma Fuhrmann & Co. 
in Göttingen eingehen; 
dem Zollamt ! Greifenhagen im Bezirke des Hauptzollamts Stettin-Inlandsverkehr die Be- 
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter; 
den Zollämtern II Grumbach, Kirn, Meisenheim und Simmern im Bezirke des Hauptzollamts 
Kreuznach die Befugnis zur Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. Sa des Tarifs 
zum Reichsstempelgesetz; 
dem Zollamt I Köslin im Bezirke des Hauptzollamts Rügenwalde die unbeschränkte Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II; 
den Zollämtern II Laugallen und Nimmersatt im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Be- 
fugnis zur Erledigung der vom Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine I über inländisches 
und ausländisches Salz sowie über Petroleum; 
dem Zollamt Mayen im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung 
von Zündwarenbegleitscheinen; 
dem Zollamt 1 Merzig im Bezirke des Hauptzollamts Saarbrücken die Befugnis zur Ab- 
fertigung der für die Firma Seifenfabrik Gebr. Wagner in Merzig unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehenden Begleitscheinsendungen von Cottonöl und Bohnenöl; 
dem Zollamt 1 Namslau im Bezirke des Hauptzollamts Ols die Befugnis zur Erledigung 
von Begleitscheinen I über Gasöl, das unter Eisenbahnwagenverschluß für den Mühlenbesitzer E. Vogt 
in Namslau eingeht; 
dem Zollamt II Pöszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Erledigung 
der von dem Hauptzollamt Memel ausgestellten Begleitscheine 1 über inländisches Salz, einschließlich 
des unter Raumverschluß versendeten; 
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