Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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gereichten  Prämienlose,  soweit  sie  die  Umlaufsbescheinigung  des  Reichsschatzamts  tragen,  diesem  zur
Prüfung  der  Echtheit  der  Umlaufsbescheinigung  vorlegen  wird.  Falls  die  Nummern  der  Stücke  in
der  Liste  der  mit  der  Umlaufsbescheinigung  versehenen  Lose  enthalten  sind,  werden  die  betreffenden
Ersatzstücke  vom  Reichsschatzamt  mit  dem  Vermerk:  „Als  umlaufsfähig  in  Deutschland  anerkannt“
sowie  mit  dem  Kontrollstempel  für  Prämienanleihen  versehen  werden.  Die  Aushändigung  der  Ersatz—
stücke  an  die  Losbesitzer  erfolgt  durch  das  genannte  Bankhaus,  so  daß  ein  unmittelbarer  Verkehr
zwischen  dem  Reichsschatzamt  und  den  Losbesitzern  nicht  stattfindet.  Kosten  werden  für  die  Bescheini—
gung  der  Umlaufsfähigkeit  und  den  Aufdruck  des  Kontrollstempels  diesseits  nicht  erhoben.

Berlin,  den  18.  Februar  1910.

Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:  Wermuth.

 

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenseld,  Hofbuchdrucker.  in  Berlin.