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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 18. März 1910. 6 Nr. 12.
Inhait: 1. Eisenbahnwesen: Nachtrag zum Verzeichnis
2.
3.
der vom 1. Jannar 1910 ab zur Ausstellung von Leichen-
pässen befugten Kaiserlichen Vertretungen Seite 73
Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Februdnr 1910 74
Konsulatwesen: Ernennungen; — Ermächtigung zur
Vornahme von Zivilstandshandlungen; — Exequatur-
. Anuswanderungswesen:
erteilung; — Entlassung; — Einziehung eines Vize-
konsulats; — Sterbefälllell 76
Erlöschen einer Erlaubnis zur
Beförderung von Auswanderen 76
. Zoll= und Steuerwesen: Personalveränderung bei den
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Stationskontrolleuren
A. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebe 77
1. Eisenbahn wesen.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908
(Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. Januar 1910
(Zentralblatt S. 14) bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichenpässen auch die Kaiserliche
Ministerresidentur in Cettinje (Montenegro), die Kaiserlichen Konsularbehörden in Lissabon, Funchal
und Porto (Portugal), das Kaiserliche Konsulat in Malmö (Schweden) sowie die Kaiserlichen Konsular-
behörden in Santa Cruz de Tenerife und Vigo (Spanien) ermächtigt worden sind.
Berlin, den 14. März 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.
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