Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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3. die durchschnittliche Tagesausbeute an Branntwein und die durchschnittliche Ausbeute an 
Alkohol aus 100 kg Maischstoffen oder aus 100 Liter Material usw., 
4. die Art des Abtriebs, namentlich ob er in einem Zuge oder in mehreren Blasen— 
füllungen geschieht; ferner in Brennereien mit Hefeerzeugung, ob das Hefewasser für sich 
oder zusammen mit der Maische oder Würze und ob es täglich oder nur zeitweilig ab- 
gebrannt wird, und welche Branntweinmenge und -stärke dabei erzielt werden, 
5. den höchsten, niedrigsten und mittleren Wärmegrad und die Stärke des Branntweins in 
der Vorlage während des Abtriebs nach den Beobachtungen der Beamten oder nach 
zuverlässigen Angaben des Brenners, 
6. die Herkunft und Art des zum Kühlen gebrauchten Wassers (ob Quell-, Fluß--, Teich—-, 
Brunnen-, Leitungswasser) und seinen Wärmegrad, 
7. die der Maische etwa zugesetzte Säure nach Art und Menge, 
8. die Bauart des Brenngeräts, « 
9. die Art und Aufstellung des Kühlers (ob im Freien, in der Brennstube usw.). 
II. Die Untersuchung der Rohrleitungen und Branntwein-Aufbewahrungsgefäße. 
Hierbei ist zu beachten: J 
1. welche Weite und welches Gefälle die Rohrleitung vor und hinter der Meßuhr hat; 
2. zue Vorlage und Meßuhr ein Gefäß zur Vermischung des Branntweins ein- 
geschaltet ist; 
3. ob in dem Einsetzkasten, dem Uberlaufkästchen, dem Auffangekasten oder der Uberlauf- 
dose Branntwein vorhanden ist oder bei anderen Gelegenheiten vorgefunden worden ist. 
Ferner, wenn der Branntwein bis zur Abnahme in Aufbewahrungsgefäßen 
(B. O. § 183 Abs. 1) zu sammeln ist:t * 
4. ob die Rohrleitung hinter der Meßuhr sowie die eingeschalteten Pumpen dicht sind; 
5. ob das Aufbewahrungsgefäß aus Holz oder Eisen gefertigt ist und in welchem Zu- 
stand es sich befindet; 6 ·.. 
b. ob durch Undichtheiten oder Verdunsten infolge von Wärmeeinflüssen erheblichere Verluste 
an Alkohol entstehen können oder schon entstanden sind. 
III. Die Untersuchung der Stellung der Meßuhr. 
Der Nachschaubeamte überzeugt sich, 
1. obsder Unterbau noch hinlänglich fest ist und ob die Meßuhr wagerecht steht; . 
2. bei dem Alkoholmesser, ob er erschütterungsfrei aufgestellt ist, namentlich dann, wenn 
in der Nähe schwer gehende Maschinen stehen. Dabei ist das Alkoholzählwerk sorgsam 
daraufhin zu beobachten, ob es bei richtig gespannter Bremsfeder oder Bürstenbremse 
nicht selbsttätig fortschreitet, während Maschinen sich im Gange befinden, und ob nicht 
die Blattfeder, der Zeiger und die Kurve sich in zitternder Bewegung befinden; 
3. ob die Meßuhr vor strahlender Wärme ausreichend geschützt ist, oder ob, insbesondere 
beim Probenehmer, nach der Angabe des Maximumthermometers ein Wärmeschutz in 
Gestalt eines Holz= oder doppelwandigen Metallschirmes erforderlich ist; 
4. in welcher Höhe sich das aus der Vorlage austretende Verbindungsrohr über der Ober- 
kante des Unterbaues der Meßuhr befindet. 
B. Die eigentliche Nachschau der Meßuhren. 
I. Die Nachschau der Alkoholmesser. 
a) Die Untersuchung des Alkoholmessers. 
1. Der Stand der Zählwerke wird abgelesen. · 
f»b t2. Der Zinksturz wird abgehoben und der Umschlußkasten geöffnet. Das Schauglas wird 
esäubert. 
3. Der Alkoholmesser wird auf seine Beschaffenheit untersucht. Dabei ist besonders auf Ver- 
schmutzung, Verrostung und Abnutzung der in den Vordrucken zur Nachschauverhandlung aufgeführten
	        
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