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Freie Hansestadt Bremen.
Der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof und der Postzollabfertigungsstelle im Bezirke des Haupt-
zollamts Kaiserstraße ist die Befugnis 58 a beigelegt worden.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Befugnis 58 à ist erteilt worden: · ·
der Zollabfertigungsstelle Meyerstraße und dem Nebenzollamt 1 Cuxhaven (Stadt) im Bezirke
des Hauptzollamts Meyerstraße; der Zollabfertigungsstelle Hannoverscher Bahnhof Eilgut im Bezirke
des Hauptzollamts Ericus; den Zollabfertigungsstellen St. Annen und Brook im Bezirke des Haupt-
zollamts St. Annen; der Postzollabfertigungsstelle und den Zollabfertigungsstellen Auf dem Sande und
Baumwall im Bezirke des Hauptzollamts Kehrwieder; der Zollabfertigungsstelle Sternschanze im
Bezirke des Hauptzollamts Jonas.
Elsaß-Lothringen.
Dem Zollamt I1 Bitsch im Bezirke des Hauptzollamts Saargemünd ist die Befugnis zur Aus-
fertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs erteilt worden:
3. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend Viehseuchenstatistik und Nachrichtendienst bei Viehseuchen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. April 1912 den nachstehenden neuen Be-
stimmungen über die Viehseuchenstatistik und den Nachrichtendienst bei Viehseuchen seine Zustimmung erteilt.
Diese Bestimmungen treten an Stelle der bisherigen mit dem 1. Juli 1912 in Kraft.
Berlin, den 11. Mai 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
Bestimmungen
über die
Viehseuchenstatistik und den Nachrichtendienst bei Viehseuchen.
I. Bestimmungen über die Viehseuchenstatistik.
1. Von den Landesregierungen sind der Reichsverwaltung als Grundlage einer für jedes
saendershr aufzustellenden Viehseuchenstatistik Vierteljahrsübersichten nach den Anlagen A1 bis 17 zu
ersenden. -
« 2. Die Anordnungen bezüglich der Art der Ausführung der Erhebungen bleiben den Landes-
regierungen überlassen. »
3. Die Vierteljahrsübersichten sind jeweils im Laufe des zweiten auf das Berichtsvierteljahr
folgenden Monats dem Kaiserlichen Gesundheitsamte zu übersenden.