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d) die Spalte 9 (11) ist unter dem Worte „unterliegend“ zu zerlegen in zwei Teile mit den
Aufschriften:
„und im Uberbrand erzeugt“ und
„nicht im Uberbrand erzeugt“;
e) die Vermerke in der Spalte 12 (19) erhalten folgende Fassung:
I. Das Kontingent für das Betriebsjahr 19 oder die zu einem ermäßigten Ver-
brauchsabgabensatze herstellbare Alkoholmenge beträgnt . . . LA
II. Die Kontingente usw. für die früheren Betriebsjahre des Kontingentsabschnitts, in
denen die Brennerei als Obstbrennerei betriebsfähig
den Obstbrennereien gleichgestellte Brennerei
bestanden hat, haben im ganzen betragen: N.
In dieser Zeit sind zum niedrigeren oder zu einem ermäßigten Verbrauchsab-
gabensatze hergestellt worden im ganzen . . . . N.
Abt. Nrr. der Zusammenstellung der Alkoholerzeugung.
III. Der Brennereibesitzer hat erklärt, im Betriebsjahr
höchstens hl A. herstellen zu wollen,
ausschließlich Roggen, Wann Buchweizen, Hafer oder Gerste verarbeiten und
efe
nicht Hefe nach dem Würzeverfahren herstellen zu wollen,
ausschließlich Wein, Weinhefe, Weintrester, Steinobst, Kernobst, Beeren oder
Wurzeln verarbeiten zu wollen.
IV. Die von der Vergällungspflicht befreite Alkoholmenge beträgt . . .. Hundertteile der
innerhalb des Durchschnittsbrandes von . . . . LA. hergestellten Erzeugung.
Die gesamte Erzeugung
ist von der Vergällungspflicht befreit,
unterliegt der Vergällungspflicht,
V. Der Schwundsatz für den Feinbrand ist vom. tken 19 öb festgesetzt
auf: vom Hundert.
VI. Das Aufrechnungsverfahren findet Anwendung.
Abbt. des Aufrechnungsbuchs.
Die Richtigkeit bescheinigt
den ten 19
Zu Muster 17.
a) In der Anleitung zum Gebrauch ist
in Nr. 5 statt „(B. O. § 177)“ zu setzen:
„(B. O. §§ 152 a, 153 und 177)",
in Nr. 7 anzufügen:
„In den Fällen der §§ 152a und 152e ist die Gesamtmenge des von einer
Brennerei zu einem ermäßigten Verbrauchsabgabensatze hergestellten Alkohols
(Sp. 8) in die Zusammenstellung der Alkoholerzeugung (B. O. § 317 a) zu über-
tragen. Der Oberkontrolleur hat die Richtigkeit der Ubertragungen im Abnahme-
Hauptbuch zu bescheinigen.“;
b) in den Spalten 17/18 ist statt „Kontingentschein“ zu setzen:
„Gutschein“.