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2. Militärwesen.
Bekanntmachung.
Das Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage H (zu § 10) der Anstellungsgrundsätze
für Militäranwärter usw. bei den Reichs= und Staatsbehörden vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt
S. 340/1 —) wird an den einschlägigen Stellen abgeändert, wie folgt:
1. Seite 340. 1. Preußen.
a. Für den Bezirk des I. Armeekorps:
An Stelle von „Bezirkskommando Braunsberg“ ist zu setzen:
„Bezirkskommando II Königsberg.“
2. Ebendaselbst.
m. Für den Bezirk des XVII. Armeekorps:
An Stelle von „Bezirkskommando Marienburg“ ist zu setzen:
„Bezirkskommando Neustadt.“
3. Ebendaselbst.
Hinter n. ist hinzuzufügen:
„O. Für den Bezirk des XX. Armeekorps: Bezirkskommando Braunsberg.“
4. Seite 341.
26. Elsaß-Lothringen.
Unter a., b. und c. sind die in Klammern gesetzten Worte zu streichen.
5. Ebendaselbst.
Hinter c. ist hinzuzufügen:
„d. Für den Bereich des XXI. Armeekorps: Bezirkskommando Saarbrücken."
Berlin, den 30. August 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Glaßer.
Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte Dr. med. W. Schüffner in Tandjong Morawa bei Medan (Sumatra)
ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse
der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militär-
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Niederländisch Indien haben.
Berlin, den 28. August 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Glaßer.