Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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2. Militärwesen. 
  
Bekanntmachung. 
Das Verzeichnis der Vermittelungsbehörden (Anlage H (zu § 10) der Anstellungsgrundsätze 
für Militäranwärter usw. bei den Reichs= und Staatsbehörden vom 20. Juni 1907 — Zentralblatt 
S. 340/1 —) wird an den einschlägigen Stellen abgeändert, wie folgt: 
1. Seite 340. 1. Preußen. 
a. Für den Bezirk des I. Armeekorps: 
An Stelle von „Bezirkskommando Braunsberg“ ist zu setzen: 
„Bezirkskommando II Königsberg.“ 
2. Ebendaselbst. 
m. Für den Bezirk des XVII. Armeekorps: 
An Stelle von „Bezirkskommando Marienburg“ ist zu setzen: 
„Bezirkskommando Neustadt.“ 
3. Ebendaselbst. 
Hinter n. ist hinzuzufügen: 
„O. Für den Bezirk des XX. Armeekorps: Bezirkskommando Braunsberg.“ 
4. Seite 341. 
26. Elsaß-Lothringen. 
Unter a., b. und c. sind die in Klammern gesetzten Worte zu streichen. 
5. Ebendaselbst. 
Hinter c. ist hinzuzufügen: 
„d. Für den Bereich des XXI. Armeekorps: Bezirkskommando Saarbrücken." 
Berlin, den 30. August 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Glaßer. 
  
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. med. W. Schüffner in Tandjong Morawa bei Medan (Sumatra) 
ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse 
der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Niederländisch Indien haben. 
Berlin, den 28. August 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Glaßer.
	        
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