Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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J) In der Überschrift der Spalten 3 bis 12 wird hinter „Tabak“ ein Punkt gesetzt und „usw.“ 
gestrichen. Die Uberschrift der Spalte 9 wird in „Reine Flächensteuer und Steuerabfindung“, die 
Uberschrift der Spalte 11 in „Tabakersatzstoff-Abgabe“ geändert. In der Fußnote zu Spalte 14 ist statt 
§ 3“ zu setzen „§ 2“. 
d) Spalte 6 wird in der Uberschrift hinter „45 “ durch das Zeichen) und am Fuße durch 
folgenden Zusatz ergänzt: 
„7) Davon entfallen auf: 
a) Grummen: A, 
b) Tabakblätter zur Herstellung zigarettensteuerpflichtiger Erzeugnisse A, 
c) im Werte verminderten Tabak (§ 36 der Tabaksteuerordnung) ..“
	        
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