— 96 —
Für die Abfertigungen in den Geschäftsräumen der Firma Alexander & Bernhard in Berlin
ist eine selbständige, dem Hauptzollamt Berlin Packhof unterstellte Zollabfertigungsstelle mit der Be-
zeichnung „Zollabfertigungsstelle Berlin W 8 Alexander & Bernhard“ errichtet worden. Sie hat die
Befugnisse 30, 35, 38, 39 und 52 und die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll=
begleitscheinen I über Waren der Tarifnummern 405, 432, 447, 456, 457 und 493.
Die Schreibweise des Ortes Cönnern (Hauptamtsbezirk Halle a. S.), an dem sich ein Zollamt II
befindet, ist in Könnern geändert. Die bisher dort befindliche selbständige Zuckersteuerstelle ist mit
dem Zollamt II verbunden worden.
Beim Zollamt 1 Cöln Bahnhof St. Gereon (Nachtrag zum Amterverzeichnis S. 23) ist die
Befugnis zur Kennzeichnung von Gerste zu streichen.
Erteilt:
dem Hauptzollamt Charlottenburg die Befugnis 12 und die Befugnis zur Abfertigung von
Kakaowaren, nicht unter stehender Kontrolle eingesalzenen Gegenständen und zuckerhaltigen Waren zur
Ausfuhr gegen Abgabenvergütung;
dem Zollamt I Czarnikau im Bezirke des Hauptzollamts Rogasen die Befugnis zur Erledigung
von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt ! Hamm im Bezirke des Hauptzollamts Dortmund die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über voraus= oder nachgesandtes Reisegerät;
dem Zollamt II Hettstedt im Bezirke des Hauptzollamts Nordhausen die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II über Tabakblätter;
dem Zollamt II Kevelaer im Bezirke des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen 1 über die für die Firmen Winkels & Rauers, Kruzifixfabrik, und Heinrich Hoß,
Metallwarenfabrik, beide in Kevelaer, eingehenden Rückwaren eigener Herstellung sowie über die für
die Firma Winkels & Rauers aus dem Ausland zurückkommenden gebrauchten leeren Umschließungen;:
dem Zollamt II Löwenberg im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Aus-
lersigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Honig unter Einzel= oder Eisenbahnwagen-
verschluß;
dem Zollamt 1 Osnabrück Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Osnabrück die Befugnis
zur Erledigung von Tabakbegleitscheinen 1 und II und zur Abfertigung von zuckerhaltigen Fruchtsäften
zur Ausfuhr gegen Steuervergütung;
dem Zollamt II St. Goar im Bezirke des Hauptzollamts Coblenz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über speziell revidierte Weinsendungen für das Weinteilungslager von
Fr. Engelhardt und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über Wein und leere Transportfässer
aus diesem Lager;
dem Zollamt II Woycin im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen ! über Kaffee, Gewürze und Reis.
Königreich Bayern.
Die Steuerstelle Odelzhausen, die bisher zum Bezirke des Hauptzollamts München III ge-
hörte, ist dem Bezirke des Hauptzollamts Augsburg zugeteilt worden.
Das Steueramt Indersdorf im Bezirke des Hauptzollamts Ingolstadt ist in eine Steuerstelle
umgewandelt; diese Stelle und die Steuerstelle Altomünster aus dem gleichen Hauptamtsbezirke sind
dem Hauptzollamt München III untergeordnet worden.
Die Steuerstelle Pleinfeld im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg ist aufgehoben worden.
Erteilt:
dem Nebenzollamt ! am Bahnhof Mittenwald im Bezirke des Hauptzollamts Pfronten die
Befugnisse 5 und Gc sowie die Befugnis zum Einlaß und zur Untersuchung von Wein gemäß §§ 1
und 2 der Weinzollordnung;
der Steuerstelle Nersingen im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen die Befugnis zur Ab-
fertigung von Bier zur Ausfuhr unter Inanspruchnahme der Rückvergütung des Malzaufschlags sowie
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen;