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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ausschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
Die Ziffer 9
Forstverwaltung
erhält folgende Fassung:
a) Forstkassen.
(Siehe Bemerkungsspalte.)
b) Hausmeister und Pedelle bei
den Königlichen Forstakademien
zu Eberswalde und Münden.
c) Wald-, Torf-, Wiesen-, Wegeund
Flößwärter.
soweit diese Stellen
nicht mil Forstversorgungsbe-
bezw.
mit auf Forstversorgung
dienenden Anwärtern
der
Jägerbataillone
besetzt werden
Direktoren der Königlichen
Forstakademien.
Die betreffenden Regierungen.
können.
Zu n)
Die elatemänigen
Stellen der Königlichen
Forstkassenrendanten
sind für die aus dem
Militärstande hervorgegangenen
Beamten,
wenn sie die ersorderliche
Besählgung besitzen, mm
gleicher Weise wie für
dice aus dem Civilstande
hervorgegangenen erreichbar.
Die Siellen werden bei
eintretender Erledigung
auageschrieben.
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten.
Die Ziffer 11
Technische Hochschulen
(Centralblatt 1895 S. 409)
hat zu lauten:
* Büreaubeamte,
Bibliothekexpedienten.
Hinter Ziffer 12
(Centralblatt 1898 S. 34)
ist einzuschicben:
1 ZLa. Hygienisches Institut in Posen:
Büreaubeamter,
mindestens zur
l Hälfte.
alternirend, d. h.
zwischen Mili—
tär- und Civil—
anwärtern ab—
wechselnd.
iDie Rektoren der
HKöniglichen technischen
Hochschulen.
Der Direktor des Königlichen
hygienischen Instituts.