Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

1090

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter

  nicht  ausschließlich

  bestimmten

Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung

der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zurichten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

Die  Ziffer  9
Forstverwaltung
erhält  folgende  Fassung:

a)  Forstkassen.
(Siehe  Bemerkungsspalte.)

b)  Hausmeister  und  Pedelle  bei
den  Königlichen  Forstakademien
zu  Eberswalde  und  Münden.

c)  Wald-,  Torf-,  Wiesen-,  Wegeund
  Flößwärter.

soweit  diese  Stellen
nicht  mil  Forstversorgungsbe-

  bezw.
mit  auf  Forstversorgung

dienenden  Anwärtern
  der
Jägerbataillone
besetzt  werden

Direktoren  der  Königlichen
  Forstakademien.

Die  betreffenden  Regierungen.


 

 

können.

Zu  n)

 

Die  elatemänigen
Stellen  der  Königlichen
Forstkassenrendanten
sind  für  die  aus  dem
Militärstande  hervorgegangenen
  Beamten,
wenn  sie  die  ersorderliche
Besählgung  besitzen,  mm
gleicher  Weise  wie  für
dice  aus  dem  Civilstande
hervorgegangenen  erreichbar.


Die  Siellen  werden  bei
eintretender  Erledigung
auageschrieben.

IX.  Ministerium  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten.

Die  Ziffer  11
Technische  Hochschulen
(Centralblatt  1895  S.  409)
hat  zu  lauten:
*  Büreaubeamte,
Bibliothekexpedienten.
Hinter  Ziffer  12
(Centralblatt  1898  S.  34)
ist  einzuschicben:
1  ZLa.  Hygienisches  Institut  in  Posen:
Büreaubeamter,

mindestens  zur
l  Hälfte.

alternirend,  d.  h.
zwischen  Mili—
tär-  und  Civil—
anwärtern  ab—

 

wechselnd.

iDie  Rektoren  der
HKöniglichen  technischen
Hochschulen.

Der  Direktor  des  Königlichen
  hygienischen  Instituts.