Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
Reichsamt des Innern. 
u beikiehen durch alle Postanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XII. Jahrgang. Beerlin, Freitag, den 17. Januar 1913. Nr. 4. 
-———.’*’——G410 . 
mächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen; 4. Allgemeine Berwaltungssachen: Erscheinen des Hand- 
— Exequaturerteilng Seite 99 buchs für das Deutsche Reich nach Erlaß des Cesetzes 
2. Handels- und Gewerb. #een: Veränderungen in dem über den Reichshaushalts--EStattt 104 
Verzeichnis der für die Weinkontrolle im Hauptberufe 
bestellten Sachverständigen 100 
3. Bersicherungswesen: Bekanntmachung über die Nach- 
weise von Tätigkeiten bei dem nicht gewerbsmäßigen . 
Halten von Reittieren und Fahrzeugen. 100 6. Pelizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
5. Zoll- und Stenerwesen: Ergänzung des Gesamt- 
l 
Benchtkgung·««»·»..· # Z # 104 Reichsgebiete . 105 
verzeichnisses der für den Pflanzenverkehr geöffneten 
ausländischen Zollstellen ·104 
  
1. Kon fulat wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Willem de Jongh zum 
Vizekonsul in Dordrecht (Niederlande) zu ernennen geruht. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Werner Rohner zum 
Vizekonsul in Larasch (Marokko) zu ernennen geruht. 
—4 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Tientsin beschäftigten Vizekonsul Dr. Krüger ist auf Grund 
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer 
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Leipzig, Nicholas R. Suyder, ist namens 
des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
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