Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Muster 3. 
(Zu § 18 Abs. 2.) 
Vorläufige Bescheinigung 
der Prüfungskommission in über die 6 Wieder- 
holung des naturwissenschaftlichen Abschnitts der tierärztlichen Vorprüfung 
seitens des Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedizin aus 
hat bei der mit ihm abgehaltenen 
Vorprüfung im  
naturwissen- ersten zweiten 
die früheren schaftlichen Wiederholungs- Wiederholungs- 
(die früheren    
Prüfungs- Abschnitt prüfung prüfung 
bescheini- am am am 
gungen sind ausweislich der beigefügten Bescheinigung (oder 
anguheften.) bei zweiter Wiederholung: Bescheinigungen) 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2.  Botanik: 
3. Chemie: 
4. Physik: 
erhalten. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat: 
Die Prüfung in darf frühestens nach 
wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten 
Prüfungstermin in dem Vierteljahr 19 zu erfolgen.) 
, den 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name)