Metadaten : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Stelle  eines  Ephorus  des  K.  evangelischen  Seminars
in  Maulbronn  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  K.  Studienrathe
zu  melden.  Neben  den  Obliegenheiten  eines  Vorstands  der  Anstalt  hat  der  Ephorus  als  erster
  Lehrer  an  derselben  wöchentlich  fünf  Unterrichtsstunden  zu  geben.  Das  Einkommen  der
Stelle  berechnet  sich  zu  1515  fl.  neben  freier  Wohnung.

2)  Die  Bewerber  um  das  Diakonat  zu  Liebenzell,  Dekanats  Calw,  mit  welchem
neben  den  gewöhnlichen  Diakonatsgeschäften  in  der  1037  Kirchengenossen  zählenden  Muttergemeinde
  das  1  Stunde  entfernte  Filial  Monakam  mit  248  Einwohnern  und  der  Obliegenheit,
jährlich  18  Gottesdienste  daselbst  zu  halten  und  die  Schule  vorschristmäßig  zu  besorgen,  verbunden
  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig
zu  melden.  Das  verwandelte  Einkommen  dieser  Stelle  ist  zu  648  fl.  berechnet.

3)  Die  Bewerber  um  die  Stadtpfarrei  O  wen,  welche  1844  in  Gemeinschaft  mit  dem
Helfer  zu  besorgende  Kirchenzenossen  zählt  und  mit  einem  verwandelten  Einkommen  von  1201  fl.
verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Pfalzgrafenweiler,  Dekanats  Freudenstadt,  haben
sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Conststorium  vorschristmäßig  zu  melden.  Diese
Stelle  umfaßt  im  Mutterorte  1280,  in  7,  1—14  Stunden  entfernten  Filialien,  wovon  zwei
mit  eigenen  Kirchen,  4  mit  Schulen  versehen  sind,  1396  Kirchengenossen  und  ist  mit  einem,
nach  Abzug  von  60  fl.  Reisekosten  auf  1037  fl  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechneten
Einkommen  verbunden,  dessen  Verwandlung  nach  den  von  der  Oberkirchenbehörde  zu  treffenden
Bestimmungen  vorbehalten  wird.

5)  Die  Bewerber  um  vie  Pfarrel  Wiernsheim,  Dekanats  Knittlingen,  welche  1125
Kirchengenossen  zählt  und  mit  einem,  nach  Abzug  von  30  fl.  für  den  Besoldungs-Verbesserungssonds
  auf  892  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechneten  Einkommen  verbunden  ist,  dessen
Verwandlung  nach  den  Bestimmungen  der  Oberkirchenbehörde,  gegenüber  von  dem  künftigen
Parrer  vorbehalten  wird,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorlum
vorschriftmäßig  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Aufhausen,  Dekanats  Geislingen,  welche  506
Kirchengenossen  zählt  und  mit  einem  verwandelten  Einkommen  von  780  fl.  in  Preisen  des