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Druckfehlerberichtigung.
In dem auf Seite 28 des Zentralblatts für das Deutsche Reich vom Jahre 1911 veröffent-
lichten Verzeichnis über die zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein-Vergällungsmittels er-
mächtigten Gewerbeanstalten ist statt des darin an drei Stellen vorkommenden Ortsnamens zu lesen:
„Hoherlehmes“.
3. Handels-s und Gewerbewesen.
Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Speisekartoffelversorgung im Frühjahr und
Sommer 1916 vom 7. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 86) wird bestimmt:
Artikel 1.
J Die Bekanntmachung über die Verpflichtung zur Abgabe von Kartoffeln vom 31. März 1916
(Reichs-Gesetzbl. S. 223), § 1 Abs. 3 Nr. 1, wird dahin geändert, daß dem Kartoffelerzeuger, sofern
der Bedarf nicht geringer ist, für jeden Angehörigen seiner Wirtschaft einschließlich des Gesindes sowie
der Naturalberechtigten, insbesondere der Altenteiler und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berechtigung
oder als Lohn Kartoffeln zu beanspruchen haben, vom Inkrafttreten dieser Verordnung bis zum
31. Juli 1916 statt eineinhalb Pfund nur mehr ein Pfund zu belassen ist. Für Personen über
vierzehn Jahre, die bei der Ernte oder sonstiger schwerer Arbeit beschäftigt sind, verbleibt es bei
dem Satze von eineinhalb. Pfund. «
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 19. Juni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Helfferich.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum
1 – run Ausweisung g — 4.
* * der Bestrafung beschlossen hat uswensung
4 der Ausgewiesenen beschlusses
1 2 l s 5 6
a) Auf Grund des 8§ 39 des Strafgesetzbuchs.
1 [ohann Frattini, sgeboren am 17. Januar 1885 zusjeinfacher und schwerer Königlich Bayerisches 7. März 1916.
Tagelöhner, Zürich, Schweiz, italienischer Staats= Diebstahl im Rück- Bezirksamt Donau-
angehöriger, fall und versuchter wörth, « ·
- - schwerer Diebstahl
(7 Jahre Zuchthaus,
laut Erkenntnis vom
29. September 1909),