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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen zum Jahrespreise von 8#4. 1
Berlin, Freitag, den 7. Juli 1916. Nr. 29.
XIIV. Jahrgang.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vor- 3. Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem
nahme von Zivilstandshandlungen Seite 171 Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuer-
2. Handels= und Vewebemnee — m #a iber stellen::: .,.·»»» 175
die Aufhebung der Höchstpreise für Hn « "
uushebung ver Hüclir die Regelung des Verkehrs 4. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Nautischen
mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Jahrbuchs oder Ephemeriden und Tafeln für das
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1. Kon sulat wese n.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Aleppo beschäftigten Dragoman Hoffmann ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Handels= und Gewerbewesen.
Bekanntmachung
über die Aufhebung der Höchstpreise für Heu. Vom 1. Juli 1916.
Auf Grund des § 1 der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks-
ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
Die Bekanntmachung über Höchstpreise für Heu vom 3. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 79)
wird aufgehoben.
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