Volltext : Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Siebenter Band. (7)

1870  Stuttg.  Verbandstag.  Kein  Privateigenthum  am  Acker  mehr.  133

Körperschaften  in  ihrer  Nichtigkeit  und  als  Comödienspiel  zu
entlarven.  Dann  wurde  der  Beschluß  gefaßt,  da,  wie  in  der
Industrie  so  auch  beim  Ackerbau,  der  Großbetrieb  der  einträglichste
  sei,  und  demgemäß  die  Großbesitzer  die  mittlern
und  kleinen  Landwirthe  allmählich  ganz  verdrängen  und  zu
abhängigen  Tagelöhnern  machen  würden,  der  Ackerboden  aber
die  Urquelle  aller  Productionsmittel  sei,  müsse  das  Ackerland
in  gemeinschaftliches  gesellschaftliches  Eigenthum  verwandelt,
und  der  Boden  von  Staatswegen  an  Ackerbaugesellschaften
verpachtet  werden,  welche  verpflichtet  seien,  das  Ackerland  in
wissenschaftlicher  Weise  auszubeuten  und  den  Ertrag  nach
contractlicher  Ubereinkunft  unter  die  Genossen  zu  vertheilen.

Hier  war  also  die  communistische  Lehre  in  nackter  Offenheit
  als  Programm  des  Congresses  hingestellt.  Allerdings
bewiesen  damit  Bebel  und  Liebknecht,  daß  sie  von  den  Zuständen
  und  Stimmungen  der  Bauern  keine  Ahnung  hatten,
wenn  sie  bei  ihnen  irgend  eine  Wirkung  von  einem  solchen
Vorschlag  erwarteten.  Der  neuerliche  Gegenvorschlag  des
Herrn  von  Vollmar  (die  Herrnäcker  unter  die  Knechte  zu
vertheilen)  läßt  diesen  als  den  besser  unterrichteten  und  deshalb
  gefährlicheren  Demagogen  erkennen.

UÜbrigens,  wenn  ich  hier  von  Gefahren  rede,  so  meine
ich  dabei  nicht  bloß  die  Gefährdung  der  bestehenden  Gesellschaft,
  sondern  noch  mehr  die  der  Tausende,  die  einstweilen
auf  die  Worte  der  communistischen  Führer  schwören  und
sich  durch  sie  in  die  Bataillone  des  Classenkampfes  gegen
das  Capital  einreihn  lassen.  Wenn  man  die  Richtung
bezeichnen  soll,  in  welcher  man  sich  der  Lösung  der  socialen
Frage  nähern  kann,  so  ist  das  gerade  Gegentheil  derselben
ein  Verein  der  Arbeiter  zu  dem  ausgerufenen  Classenkampf.