1870 Stuttg. Verbandstag. Kein Privateigenthum am Acker mehr. 133
Körperschaften in ihrer Nichtigkeit und als Comödienspiel zu
entlarven. Dann wurde der Beschluß gefaßt, da, wie in der
Industrie so auch beim Ackerbau, der Großbetrieb der einträglichste
sei, und demgemäß die Großbesitzer die mittlern
und kleinen Landwirthe allmählich ganz verdrängen und zu
abhängigen Tagelöhnern machen würden, der Ackerboden aber
die Urquelle aller Productionsmittel sei, müsse das Ackerland
in gemeinschaftliches gesellschaftliches Eigenthum verwandelt,
und der Boden von Staatswegen an Ackerbaugesellschaften
verpachtet werden, welche verpflichtet seien, das Ackerland in
wissenschaftlicher Weise auszubeuten und den Ertrag nach
contractlicher Ubereinkunft unter die Genossen zu vertheilen.
Hier war also die communistische Lehre in nackter Offenheit
als Programm des Congresses hingestellt. Allerdings
bewiesen damit Bebel und Liebknecht, daß sie von den Zuständen
und Stimmungen der Bauern keine Ahnung hatten,
wenn sie bei ihnen irgend eine Wirkung von einem solchen
Vorschlag erwarteten. Der neuerliche Gegenvorschlag des
Herrn von Vollmar (die Herrnäcker unter die Knechte zu
vertheilen) läßt diesen als den besser unterrichteten und deshalb
gefährlicheren Demagogen erkennen.
UÜbrigens, wenn ich hier von Gefahren rede, so meine
ich dabei nicht bloß die Gefährdung der bestehenden Gesellschaft,
sondern noch mehr die der Tausende, die einstweilen
auf die Worte der communistischen Führer schwören und
sich durch sie in die Bataillone des Classenkampfes gegen
das Capital einreihn lassen. Wenn man die Richtung
bezeichnen soll, in welcher man sich der Lösung der socialen
Frage nähern kann, so ist das gerade Gegentheil derselben
ein Verein der Arbeiter zu dem ausgerufenen Classenkampf.