Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

  
Besitzsteueramt Wuster 4. 
Nr. Der Pefitzstenerliste. (Ansführungsbestimmungen § 56 Abf.2) 
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Feststellungsbescheid. 
Auf Grund der 88 12, 18 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 sind Sie — und Ihre 
  
  
  
  
Ehefrau — für die Zeit vom 1. April 19 bis 31. März 19 von der Zahlung einer Besitz- 
steuer freigestellt worden. Als Anfangsvermögen für eine künftige Veranlagung zur Besitzsteuer ist 
Ihr Vermögen am 1. Jonuar 19— maßgebend. Dieses ist festgestellt af... Mark. 
Gegen diesen Bescheid istd. .!!U.' E . 
K//..iii222m22222 binnen, 
beginnend mit dem Tage der Zustellung, zulässig. . 
NI ist P-2-Q 
............................................................................................ anzubringen 
(Unterschrift.) 
  
Die Feststellung weicht von den Angaben der Besitzsteuererklärung ab:
	        
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