Diese ausgefüllte Zusammenstellung ist bis spätestens zum 30. April 1916 der Reichszuckerstelle in Berlin einzureichen.
Staat:
Reg.-Bez.:
Zusammenstellung
der am 25. April 1916 im Bezirke des Kommunalverbandes
vorhandenen Mengen von Verbrauchszucker.
Anlage 2.
Am 25. April 1916 waren Vorräte an Verbrauchszucker aller Art vorhanden in Gewahrsam:
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bei Familienhaushaltungen und bei Einzelpersonen, bei Bäckereien, Kon—
ditoreien, Gasthäusern, Kasinos, Kantinen, Kaffees, Teestuben, Frender-
heimen, Anstalten usw. (Spalte ( .. .
bei Händlern, die unmittelbar an die unter 1 genannten Verbreuher ab-
geben (Spalte 10 der Ortsliste) ..... .
bei Händlern, die nicht unmittelbar an die unter 1 enanien Berbrauher
abgeben (Spalte 11)
. bei gewerblichen Betrieben, mit Ausnahme der unter I, I, un und v
genannten und mit Ausnahme der Zuckerfabriken (Spalte 12)
bei Lagerhaltern, Spediteuren usw. (Spalte 13)
VI.
VII.
bei den Gemeindebehörden selbst
beim Konmnunalverbande selbst oder bei einer vom Kommunalverband
eingerichteten 8 Lebensmittelverteilungsstelle, soweit die Bestände nicht unter
II und III angegeben sind
Doppelzentner
Im ganzen
Zusatz: Außerdem ist, falls der Kommunalverband oder eine ihm zugehörige Gemeinde
außerdem noch Eigentümer von Verbrauchszucker ist, der sich nicht in seinem Bezirke befindet,
hierneben noch besonders diese Menge und der Ort der Lagerung anzugeben, und zwar
für Gemeinden
für Kommunalverbände
Die Richtigkeit und Vollständigkeit wird bescheinigt.
Ort und Datme: Unterschrift des Kommunalverbaudes:
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