Metadata : Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

Gesetzsammlung

für  das

Fürstentum  Kaß;  füngerer  L#iie.

N.  725.

Inhalt:  Ministerial--Bekanntmachung,  betressend  die  Abgabe  starl  wirkender  Arzneimittel  u.  f.  f.

 

 

Winisterial  Bekanntmachung.

Die  durch  unsere  Bekanntmachung  vom  4.  Juli  1896  (Gesetzsammlung
Bd.  XXII,  S.  53)  erlassenen  Vorschriften,  betreffend  die  Abgabe  stark  wirkender
Atzueimittel  u.  s.  f.,  werden  abgeändert  wie  folgt:

Hin  8  4  Abs.  1  ist  das  „oder“  zwischen  „Trional“  und  „Urethan“
durch  ein  Komma  zu  erseben  und  hinter  „Urethan“  einzufügen
„oder  Veronal“.
in  dem  den  Vorschriften  beigefügten  Verzeichnisse  ist  zwischen
„Veratrinum  et  ejus  salia  —  Veratrin  und  dessen  Salze  0005  8“
und  Vinum  Colchici  —  Zeitlosenwein  20  8“  einzufügen  „Veronalum
  (Uren  diacthy  —  maulonylica,  Acidum  dinethyl  —  barbituricum)
  —  Veronal  (Diäthylmalonylharnstoff,  Diäthylbarbitursäure)
  0,5  8“.

Diese  Aenderungen  treten  mit  dem  1.  März  in  Kraft.

l

Gera,  den  25.  Februar  1908.

Färstlich  Reuß-Pl.  Ministerlum.
v.  Hinüber.  x%.

Ausgegeben  am  26.  Februar  1908.  4