Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Zu  dessen  Urkund  ist  dieses
«  Decret

unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts  ausgefertigt
  worden.
Dresden,  am  20sten  Mai  1864.

Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen
61E  Unterrichts.

von  Falkenstein.

Hausmann.

Statuten
des  Vereins  von  Freunden  der  Erdkunde  zu  Leipzig.

2C.  2.

*15.  Die  Namen  des  Vorsitzenden,  des  Schriftführers,  des  Cassirers  und  deren  Stellvertreter
  sind  in  zwei  amtlichen  öffentlichen  Blättern  —  jetzt  in  der  Leipziger  Zeitung  und  dem  Leipziger
  Tageblatte  —  bekannt  zu  machen.  Diese  Bekanntmachung  genügt  zu  ihrer  Legitimation.

Lc.  rc.

&  27.  Die  Namen  der  sämmtlichen,  den  Ausschuß  bildenden  eilf  Mitglieder  sind  nach
jeder  Neuwahl  in  den  §  15  bezeichneten  Blättern  bekannt  zu  machen  und  es  genügt  diese  Bekanntmachung
  zu  ihrer  Legitimation.

2c.  2c.

 

 

#  63)  Deeret

wegen  Bestätigung  der  Statuten  des  Begräbnißvereins  der  Stadt  Neustädtel  und
Umgegend;
vom  23sten  Mai  1864.

Nachdem  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vorkrag  des  Justizministeriums  die  im  §  29  der
Statuten  des  Begräbnißvereins  der  Stadt  Neustädtel  und  Umgegend  enthaltene  Rechtsvergünstigung
  zu  bewilligen  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium  des  Innern  diese
Statuten  mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen  derselben  allenthalben  genau  nachgegangen
  werden  soll.