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Zu dessen Urkund ist dieses
« Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ausgefertigt
worden.
Dresden, am 20sten Mai 1864.
Ministerium des Cultus und öffentlichen
61E Unterrichts.
von Falkenstein.
Hausmann.
Statuten
des Vereins von Freunden der Erdkunde zu Leipzig.
2C. 2.
*15. Die Namen des Vorsitzenden, des Schriftführers, des Cassirers und deren Stellvertreter
sind in zwei amtlichen öffentlichen Blättern — jetzt in der Leipziger Zeitung und dem Leipziger
Tageblatte — bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung genügt zu ihrer Legitimation.
Lc. rc.
& 27. Die Namen der sämmtlichen, den Ausschuß bildenden eilf Mitglieder sind nach
jeder Neuwahl in den § 15 bezeichneten Blättern bekannt zu machen und es genügt diese Bekanntmachung
zu ihrer Legitimation.
2c. 2c.
# 63) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Begräbnißvereins der Stadt Neustädtel und
Umgegend;
vom 23sten Mai 1864.
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vorkrag des Justizministeriums die im § 29 der
Statuten des Begräbnißvereins der Stadt Neustädtel und Umgegend enthaltene Rechtsvergünstigung
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese
Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen
werden soll.