Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Laufende  Nummer

 

 

 

 

Der  Fahrpreis  einschließlich  der  Abgabe  wurde  Die  erstattungsganz
  zurückgewährt  zu  folgenden  Abgabe  9
2.  teilweise  versteuerten  Fahrausweisen:  satz  fähige  Abgabe  beträgt
b.  (§  52
Es  sind  unabgesetzt  geblieben  die  folgenden,  zu  einer  späteren    
Verwendung  ungeeigneten  versteuerten  Fahrausweise:  der  für  den  Bemerkungen
  Ausf.
Art  der  Preis  des  an  einzelnen  inseinzelnen
  Fahrpreis sind teil-  Best.)  Fahr.  gesamt
Erstattung    Gattung  Fahrklasse  Stückzahl  Fahraus-  weise  zurück-  ausweis
(a1— a2—b)    weises  gewährt  (a2)  
    ℳ   Pf.  ℳ   Pf.
1  2 3  4  5  6  7  8  9    10  11
Zusammen

Die  Richtigkeit  bescheinigt

,  den

(Firma)
(Unterschrift)

ten

 

19

Festsetzung  des  zu  erstattenden  Abgabebetrags.

Die  vorstehende  Nachweisung  ist  rechnerisch  und  nach  den  vorgelegten  Belegen  geprüft  worden.

Der  erstattungsfähige  Betrag  wird  danach  festgestellt  zu
ℳ  Pf.  in  Worten:
,  den

(Amtsbezeichnung)

(Amtsstempelabdruck)  
(Unterschrift)

ten

Mark  Pf.

19

Anmerkung:  Die  Fahrausweise  sind  nach  Fahrklassen  und  Preisstaffeln  geordnet,  im  Falle  von  a2  auch

einzeln  aufzuführen.