Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 1088 — 
4. Statistik. 
Bekanntmachung 
über die Durchführung der Volkszählung am 4. Dezember 1918. 
Vom 26. Oktober 1918. 
Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung vom 24. Oktober 1918 über die Vornahme einer 
Volkszählung am 4. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1261) wird folgendes bestimmt: 
In die Haushaltungsliste (§ 3 a. a. O.) sind die in dem nachfolgenden Muster 
enthaltenen Angaben einzutragen. Die beigefügte Anleitung und Erläuterung dazu ist 
genau zu beachten. 
Berlin, den 26. Oktober 1918. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Waldow.
	        
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