Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 17.) 
* 
  
Steuerhebestelle 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Flaschen-Steuerbuch 
Mineralwässer') 
für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze') 
Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze") 
in dem Betriebe des in 
1. 
w 
für den Monat 19. 
Geführt von: 
Anleitung zum Gebrauche. 
Für Erzeugnisse mit verschiedenen Stenersäten sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind alle in 
anderen Gesäßen als Fässern in Verkehr kommenden Erzeugnisse nachzuweisen; im Kopfe der Bücher ist jür jede 
Art und Größe der angemeldcte durchschnittliche Raumgehalt (A. B. 95 12, 14) vorzutragen. 
Jedes Buch ist in folgenden Abtcilungen zu führen: 
Abteilung 1. zugang. 
Abteilung 2a. Sienerpflichtiger Abgang. 
Abteilung 20. Rückwaren. 
Abteilung 3. Stlererfreier Abgang. 
.In Abteilung 1 sind alle im Laufe des Tages bergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs 
einzutragen. In Abteilung 1 sind kerner einzutragen alle etwa in den Betrieb zurückkehrenden Erzeugnisse, die den 
Betrieb mit der Bestimmung der stenerireien Ansfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Eintragung 
ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken. 
Die Art des Zuganges ist in Spalte 4 zu vermerken. - 
Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. Fortsetzung siehe Seite 452. 
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