Muster 1.
(Ausführungsbestimmungen § 17.)
*
Steuerhebestelle
Nr. des Anmeldungsbuchs.
Flaschen-Steuerbuch
Mineralwässer')
für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze')
Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze")
in dem Betriebe des in
1.
w
für den Monat 19.
Geführt von:
Anleitung zum Gebrauche.
Für Erzeugnisse mit verschiedenen Stenersäten sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind alle in
anderen Gesäßen als Fässern in Verkehr kommenden Erzeugnisse nachzuweisen; im Kopfe der Bücher ist jür jede
Art und Größe der angemeldcte durchschnittliche Raumgehalt (A. B. 95 12, 14) vorzutragen.
Jedes Buch ist in folgenden Abtcilungen zu führen:
Abteilung 1. zugang.
Abteilung 2a. Sienerpflichtiger Abgang.
Abteilung 20. Rückwaren.
Abteilung 3. Stlererfreier Abgang.
.In Abteilung 1 sind alle im Laufe des Tages bergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs
einzutragen. In Abteilung 1 sind kerner einzutragen alle etwa in den Betrieb zurückkehrenden Erzeugnisse, die den
Betrieb mit der Bestimmung der stenerireien Ansfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Eintragung
ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken.
Die Art des Zuganges ist in Spalte 4 zu vermerken. -
Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. Fortsetzung siehe Seite 452.
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