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Muster 9.
(Ausführungsbestimmungen §§ 69, 65)
Hauptamtsbezirk
Steuerhebestelle
Vorbuch:
» Abi.
Weinsteuerbuch über p * Bl.
ie —
4— —
L#
Anschreibungen über Bezug usw.
(563 der Ausführungsbestimmungen)
Blatt Nr.
Anmeldung von Wein
Vernichtung“)
zur Ungenießbarmachung")
Sicherung der Verwendung?).
Anleitung zum Gebrauche.
(Ziffer 1 bis 3 für den Anmelder, Ziffer 4 und 5 für die Hebestelle.)
Spalte 4 bleibt bei Wein in Flaschen unausgefüllt.
. In Spalte 5 ist für jede Flaschengröße eine besondere Unterspalte zu benutzen; im Kopfejeder Unterspalte istldie durch-
schninliche Inhaltomenge der Flaschengröße anzugeben.
In Spalte 6 ist die Art der Vernichtung des Weines oder das Vergällungsmittel anzugeben. Soll von der Ungenießbar=
machung des Weines abgesehen werden, weil sein Gehalt an Essigsäure schon dreißig Gramm im Liter oder imehr
beträgt, so ist dies anzugeben.
. In Spalte 12 ist das Verfahren, das bei der Vernichtung, Ungenießbarmachung oder: Sicherungvder[Verwendung ein-
gehalten worden ist, das verwendete Vergällungsmittel sowie der Gehalt an Esigsäure des mit Essig ungenießbar
gemachten Weines anzugeben.
Jür die Berechnung der Menge des mit dem MWeine zu vermischenden Kochsalzes. kann ein Liter Wein als ein Kilo-
gramm Eigengewicht angenommen werden.
") Nichtzutreffendes ist zu streichen.