Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Wuster 10. 
(Ausführungsbestimmungen §& 46) 
Eingegangen den ten 19 
Nr. 
Nr. 
des Anmeldungsbuchs. 
des Einnahmebuchs. 
(Amtsstempelabdruck) 
Anmeldung 
zur 
Versteucrung und zur Abstempelung von Gewinnanteilschein- und Zinsbogen nach 
  
Nicht Zutreffendes ist zu streichen.) 
  
dem Reichsstempelgesetze. 
D Unterzeichnete beantrag — unter Beifügung der zugehörigen Wertpapiere — 
die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten Gewinnanteilscheinbogen— 
Zinsbogen — und —.. doanmit einverstanden, daß dem llberbringer der unten ausgefertigten 
Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung nach Abstempelung die Bogen — und bei- 
gefügten Wertpapiere — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der 
Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht ver- 
pflichtet sein soll. 
, den ten 19 
Vor-- und Zuname, 
Des Anmelders 
¶ Des Anmelde en und Wohnung) 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zinsbogen und die zugehörigen 
Wertpapiere — sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter 
Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuer- 
stelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung 
zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
, den #en 19. 
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle)