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Wuster 10.
(Ausführungsbestimmungen §& 46)
Eingegangen den ten 19
Nr.
Nr.
des Anmeldungsbuchs.
des Einnahmebuchs.
(Amtsstempelabdruck)
Anmeldung
zur
Versteucrung und zur Abstempelung von Gewinnanteilschein- und Zinsbogen nach
Nicht Zutreffendes ist zu streichen.)
dem Reichsstempelgesetze.
D Unterzeichnete beantrag — unter Beifügung der zugehörigen Wertpapiere —
die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten Gewinnanteilscheinbogen—
Zinsbogen — und —.. doanmit einverstanden, daß dem llberbringer der unten ausgefertigten
Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung nach Abstempelung die Bogen — und bei-
gefügten Wertpapiere — zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerstelle zur Prüfung der
Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht ver-
pflichtet sein soll.
, den ten 19
Vor-- und Zuname,
Des Anmelders
¶ Des Anmelde en und Wohnung)
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten Gewinnanteilscheinbogen — Zinsbogen und die zugehörigen
Wertpapiere — sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter
Abstempelung dem Uberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuer-
stelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des lberbringers dieser Empfangsbescheinigung
zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
, den #en 19.
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle)