Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

— 991 
Stenerhebebezirk Musfter 19. 
(Ausf. Best. 97) 
Festsetzung und Zahlungsaufforderung 
über die von der Abfindungsbraucrei 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
für den Monat 19 zu zahlende Biersteuer. 
Nach dem Ab- 5 Mithin - 
Fuklookg , Hiervon ’“ 
sing e Braustofse Braustoffe —* ab 3 . ered Steuer--Steuer- 
*im ganzen sind anzu- steuerfreien Kuer“ sab betrag Bemerkungen 
wendet zur setzen Monat als Haustrunk pflichtig 
Herstellung bergestellt 
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HEEEEIEEIEIIIILBLIIEIIIIIIIIILIEL 
1 2 8 4 5 6 7 8 9 
Einusachbier « Bis zum Schlusse des Vormonats 
waren im laufenden Rechnungsjahre 
bergestelt -t.i. 
| Hierzu Summe 
Bollbier "„ der Spate .. 
Bis zum Schlusse 
. des obigen Monats 
Startbier n! sind im lankenden 
1 i . Rechnungsjahteheki 
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zu .. 
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Sie werden hiermit aufgefordert, den vorstehend berechneten Steuerbetrag mit K# 
bis zum 7ien 19 an die unterzeichnete Hebestelle einzuzahlen und die Summe der 
Biermenge in der vorstehenden Spalte 9 in die hierfür vorgesehene Stelle des Abfindungsbuches 
für den Monat 19 zu übertragen. 
, den 19 
(Stempel) 
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in..... 
133
	        
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