Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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Das Gesammthaus Solms aber gehörte unzweifelhaft zu den 
hochadligen reichsunmittelbaren und reichsständischen Häusern und 
zwar in seinen beiden Hauptzweigen Solms-Braunfels und Solms- 
Lich, und in den beiden Unterzweigen des letzteren, Solms-Hohen— 
solms-Lich und Solms-Laubach. Diese beiden Verzweigungen 
bestanden bereits, als die Herrschaft Wildenfels an das Haus 
Solms, nämlich an die Linie Solms-Laubach kam. Auch diese 
Linie hatte sich bereits weiter getheilt und der Gründer des 
jetzigen Hauses Solms-Wildenfels, Heinrich Wilhelm (4 1741), 
hatte kein reichsständisches Gebiet mehr neben der Herrschaft 
Wildenfels. Und so auch seine Descendenz, s. die untenstehende 
genealogische Skizze. Allein die Begründung dieser besonderen 
  
*) Genealogische Skizze des Hauses Solms (s. Hopf, historisch-genea- 
logischer Atlas Abth. 1 Bd. 1 S. 362/3). 
Marquard zu Solms 1129 
Otto K. 1400 
Bernhard +F 1459 Johann 457 
Lolms-Braunfels Solms-Lich 
  
  
Philipp 3. 1544 
*Reinhard Otto 
1662 1622 
Solms · hohen· Solms-Caubach 
solms-Lich 
. Johann Georg J. 
1600 
  
  
  
einrich Wilhelm Johann Georg II. 
. Hkiaa f1632 
Sonnenwalde Barnth 
Johann August Johann Friedrich Friedrich Sigmund 
« + 1680 + 1696 + 1697 
Rödelheim Wildenfels Garuth 
Heinrich Wilhelm Friedrich Ernst 
. + 1741 1723 . 
Wildenfels Laubach 
. v Friedrich Magnus . 
. . .geb.26.Juli1847 . .
	        
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