1. An die französische Regierung:
500 Hengste im Alter von 3—7 Jahren,
30 000 Fohlen und Stuten im Alter von 18 Monaten bis 7 Jahren
von ardennischer, boulonnaiser oder belgischer Rasse,
2 000 Stiere im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren,
90 000 Milchkühe im Alter von 2—6 Jahren,
1 000 Widder, 100 000 Schafe, 10 000 Ziegen.
2. An die belgische Regierung:
200 Hengste im Alter von 3—7 Jahren (schwere belgische Zugpferde),
5 000 Stuten im Alter von 3—7 Jahren (schwere belgische Zugpferde),
5 000 Fohlen im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren (schwere
belgische Zugpferde),
2 000 Stiere im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren,
50 000 Milchkühe im Alter von 2—6 Jahren,
40 000 Färsen“)
200 Widder, 20 000 Schafe,
15 000 Mutterschweine.
Die zu liefernden Tiere müssen von normaler Gesundheit und Beschaffenheit
sein.
Können die so gelieferten Tiere nicht als fortgenommen oder beschlagnahmt
festgestellt werden, so soll ihr Wert auf die Verpflichtungen
Deutschlands zur Wiedergutmachung entsprechend den Bestimmungen
des § 5 dieser Anlage gutgebracht werden.
§ 7.
Ohne die in § 4 dieser Anlage vorgesehene Entscheidung der
Kommission abzuwarten, hat Deutschland die in Artikel III des Waffenstillstandserneuerungsvertrags
vom 16. Januar 1919 vorgesehenen
Lieferungen von landwirtlschaftlichem Material fortzusetzen.
A n l a g e V.
§ 1.
Deutschland verpflichtet sich, auf Anfordern der Signatarmächte
des vorliegenden Friedensvertrages folgende Mengen von Kohlen und
Kohlennebenprodukten zu liefern. § 2
Deutschland liefert an Frankreich während der Dauer von 10 Jahren
7 Millionen Tonnen Kohle jährlich. Ferner liefert Deutschland an
Frankreich jedes Jahr soviel Kohlen, als der Unterschied zwischen der
Jahresförderung vor dem Kriege aus den Bergwerken des Nordens und
des Pas-de-Calais, die durch den Krieg zerstört sind, und der Förderung
aus den Bergwerken dieses Beckens während des in Betracht kommenden
Jahres beträgt. Diese Lieferung findet 10 Jahre lang statt. Sie soll ---------------------------------------------------*)
Früherer Text: „junge Rinder“.
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