Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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wenn  Magistrat  und  Gemeindebevollmaͤchtigte  beschließen  und  dem  Beschlusse  die  koͤnigliche
solches  mit  je  zwei  Drittheilen  der  Stimmen  Genehmigung  zu  Theil  wird.

Gegeben  München,  den  15.  Jänner  1854.

Mar.

v.  Aleinschrod.  Dr.  v.  Aschenbrenner.  v.  #üder.  v.  Zwehl.  Graf  v.  Ueigersbers.
friherr  v.  Pelkhoven,  Staatsrath.

Rach  dem  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs:
der  Generalsecretär  des  Staatsraths
DTeb  von  Kobell.