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wenn Magistrat und Gemeindebevollmaͤchtigte beschließen und dem Beschlusse die koͤnigliche
solches mit je zwei Drittheilen der Stimmen Genehmigung zu Theil wird.
Gegeben München, den 15. Jänner 1854.
Mar.
v. Aleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. v. #üder. v. Zwehl. Graf v. Ueigersbers.
friherr v. Pelkhoven, Staatsrath.
Rach dem Befehl Seiner Majestät des Königs:
der Generalsecretär des Staatsraths
DTeb von Kobell.