Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

Gesetz-Matt



für  das

Königreich  Bapern.

 

.W  3.

München,  den  17.  Jannar  1854.

 

Gesetg,  zu  .  47  des  reoidirten  Gemelnde-Edictes.

Inhalt:

 

Gesettz,
zu  5.  47  des  revidirten  Gemeinde-Edictes.

Maximilian  II.
von  Gottes  Gnaden,  König  von  BPayern,
Pfalzgraf  bei  Uhein,
Derzag  von  Bayern,  Franken  und  in
Schwaben  rc.  ꝛt.
Wirhaben  nach  Vernehmung  Unseres
Staaterg#thes  mit  Beirath  und  Zustimmung

der  Kammer  der  Reichsräeche  und  der  Kammer
  der  Abgeordneten  zu  §.  47  des  revidirten
  Gemeinde-Edictes  beschlossen  und  verordnen:


Einziger  Arctikel.

Eine  Vermehrung  der  Zahl  der  rechtskundigen
  und  bürgerlichen  Magistracsräthe
in  den  Städten  der  ersten  Klasse  über  das
in  9.  47.  Jiffer  1.  des  revidirten  Gemeinde-Edictes
  sestgesetzte  Maß  kann  stattfinden,

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