Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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der  Lebensmittel  den  gering  besoldeten  Bediensteten
  momentan  e  Unterstuͤtzungen  bewilliget
  werden  können,  von  dem  noch  bestehenden
  Reste  an  dem  durch  das  Finanzgesetz
vom  25.  Juli  1850  K.  16  lit.  f.  genehmigten
Anlehenscredite  per  5,000,000  fl.  den  Betrag

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von  fünfmalhunderttausend  Gulden
in  Gemäßheit  der  dortselbst  ausgespr  ochenen
Bestimmungen,  dann  des  Vollzugsgesetzes
vom  31.  März  1852  Arrt.  3  nach  Maßgake
  des  Bedarfes  zu  dem  obigen  Zwecke
zu  realisiren.

Gegeben  München,  den  15.  Jänner  1854.

Max.

#v.  Mleinschrod.  Dr.  v.  Aschenbrenner.  v.  Tüder.  v.  Zuchl.  Graf  v.  eigersberg.
Treiherr  v.  Delkhoven,  Staatsrath.

Nach  dem  Befehl  Seiner  Masestc  des  Königs:
der  Eeneralsecretär  des  Staatsrathes,

Seb.  von  Kobell.