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der Lebensmittel den gering besoldeten Bediensteten
momentan e Unterstuͤtzungen bewilliget
werden können, von dem noch bestehenden
Reste an dem durch das Finanzgesetz
vom 25. Juli 1850 K. 16 lit. f. genehmigten
Anlehenscredite per 5,000,000 fl. den Betrag
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von fünfmalhunderttausend Gulden
in Gemäßheit der dortselbst ausgespr ochenen
Bestimmungen, dann des Vollzugsgesetzes
vom 31. März 1852 Arrt. 3 nach Maßgake
des Bedarfes zu dem obigen Zwecke
zu realisiren.
Gegeben München, den 15. Jänner 1854.
Max.
#v. Mleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. v. Tüder. v. Zuchl. Graf v. eigersberg.
Treiherr v. Delkhoven, Staatsrath.
Nach dem Befehl Seiner Masestc des Königs:
der Eeneralsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kobell.