Full text : Blätter für Rechtsanwendung. III. Ergänzungsband. (47a)

230  Reichggerichtliche  Entscheidungen.

Zuges  instruktionsgemäß  sich,  um  dem  Zugführer
die  zollamtlichen  Papiere  zu  übermitteln,  nach  dem
Abfertigungsgebäude  begab,  und  hiebei,  eine  Reihe
von  Schienensträngen  überschreitend,  in  eine  Feuersenke
  (Schlackengrube)  stürzte  und  sich  dadurch  verletzte,
  woran  die  festgestellte  Unterlassung  gehöriger
Beleuchtung  der  Unfallstelle  die  Ursache  ist.

Das  Vereinszollgesetz  vom  1.  Juli  1869  bestimmt
  in  8.  73,  daß  die  näheren  Bestimmungen
über  die  zollamtliche  Behandlung  des  Güter=  und
Effektentransportes  auf  den  Eisenbahnen  durch  ein
Regulativ  getroffen  werden  sollen,  und  zwar  sollen
nach  8.  167  Abs.  2  die  erforderlichen  Regulative
und  sonstigen  Bestimmungen  von  dem  Bundeörathe
des  Zollvereines  festgestellt  werden;  in  dem  so  erlassenen
  Regulative  heißt  es  in  S.  5  Abs.  2:  „Bei
den  zur  Nachtzeit  zur  Abfertigung  gelangenden  Zügen
  haben  die  Eisenbahnverwaltungen  die  Wagenzüge
  und  Geleise  innerhalb  der  Stationsplätze  ausreichend
  beleuchten  zu  lassen“.  Dieses  Regulativ
hat  der  Richter  schon  von  Amtswegen  zu  berücksichtigen;
  und  jene  Vorschrift  über  die  „Geleise“  erstreckt
  sich  selbstverständlich  auf  die  unter  ihnen  befindlichen
  Feuersenken,  deren  Beleuchtung  in  der
Beleuchtung  der  Geleise  eingeschlossen  ist.  Dieses
Regulativ  kann  freilich,  da  es  ohne  unmittelbare
Mitwirkung  des  Reichßtages  erlassen  und  im  Bundesgesetzblatte
  nicht  verkündet  ist,  als  eigentliches
Gesetz  nach  Art.  5  und  17  der  Bundesverfassung
vom  24.  Juni  1867  nicht  angesehen  werden.  Vgl.
Entsch.  des  ROHG.  Band  19  S.  184.  Da  es
aber  auf  Grund  eines  Gesetzes  durch  eine  vom  Gesetzgeber
  dazu  ermächtigte  Behörde  erlassen  ist,  so
ist  es  auch  als  eine  für  privatrechtliche  Verhältnisse
wirksame  Rechtsnorm  anzusehen.  Das  in  dem  Regulative
  enthaltene  Gebot  der  Beleuchtung  enthält