— 63 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
No. 11. —
(No. 173.) Allerhöchste Kabinetsordre vom öten April 1813., daß auch die im Amte
stehenden Geistlichen und. Schullehrer von der Verbindlichkeit der Landwehr
beizutreten, ausgenommen seyn sollen.
J. Verfolg der neuerlichst publizirten Verordnung vom Zlsten v. M.,
setze Ich hierdurch fest, daß auch die im Amte stehenden Geistlichen und
Schullehrer von der Verbindlichkeit der Landwehr beizutreten, ausgenommen
seyn sollen, und veranlasse Sie, darnach das Weitere zu verfügen.
Breslau, den öten April 1813.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg.
Jahrgang 1813. M. (No. 174.)
(Ausgegeben zu Berlin den 26sten Juni 1813.)