Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stgaten.

No.  11.  —

 

 

 

(No.  173.)  Allerhöchste  Kabinetsordre  vom  öten  April  1813.,  daß  auch  die  im  Amte
stehenden  Geistlichen  und.  Schullehrer  von  der  Verbindlichkeit  der  Landwehr

  beizutreten,  ausgenommen  seyn  sollen.

J.  Verfolg  der  neuerlichst  publizirten  Verordnung  vom  Zlsten  v.  M.,
setze  Ich  hierdurch  fest,  daß  auch  die  im  Amte  stehenden  Geistlichen  und
Schullehrer  von  der  Verbindlichkeit  der  Landwehr  beizutreten,  ausgenommen
  seyn  sollen,  und  veranlasse  Sie,  darnach  das  Weitere  zu  verfügen.


Breslau,  den  öten  April  1813.

Friedrich  Wilhelm.

An  den  Staatskanzler  Freiherrn  von  Hardenberg.

 

Jahrgang  1813.  M.  (No.  174.)

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  26sten  Juni  1813.)