332 Nr. 58. 1916.
V.
In § 9 Ziffer 3 wird das Wort Fleischkonserven durch das Wort Fleischwaren
ersetzt.
Die Bestimmungen in Ziffer 5 und 6 des § 9 werden aufgehoben.
Schwerin, den 6. April 1916.
Großherzoglich, Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.