Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1820. (11)

fuͤr  ein  neues  Kanalboth  von  20  bis  27  Fuß  bange  .  Zywei  Thaler,
fuͤr  ein  dergleichen;,  wenn  es  reparirt  worden  Einen  Thaler,
für  einen  neuen  kleinen  Oderkahn  von  15.  bis  20  zus  .
Lange.’..«......  ..EinDritk«clThach-.
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"AnNiederlag-Geldwirdentrichtct:-'
für  20  Zentner  Eisen  oder  20  Scheffel  Steinkohlen,  welche  auf  einem
Niederlags-Platze  höchstens  sechs  Monat  aufbewahrt  worden,  nach  dem
00  gr.  u  ..  .  .  Derei  Groschen,
für  20  Zentner  Kaufimamegiter  nach  dem  do  ar.  Fug.  Sechs  Groschen.

Berlin,  den  21sten  Dezember  1819.
(I.  S.)  Friedrich  Wilhelm.

C.  Fürst  v.  Lardenberg.  Graf  v.  Bülow.

 

No.  534.  Geselz  wegen  der  den  Beamten  zu  bewilligenden  Antheile  an  den  Strafen  und
s
Konfiskaten  bei  Uebertretungen  des  Steucrgesetzes  vom  20sien  Mai  1818.
De  dato  den  31sten  Dezember  1819.

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von
Preußen  ꝛc.  7.

haben  in  der  Absicht,  den  Ertrag  der  durch  das  Gesetz  vom  26sten  Mai
v.  J.  eingeführten  Zoll=  und  Verbrauchssteuer-Gefälle  zu  sichern,  und
den  zugleich  dem  inländischen  Gewerbfleiß  zugedachten  Schutz  zu  verstärken,
auf  den  Antrag  Unseres  Staatsministeriums,  nach  eingeholtem  Gutachten  Unsers
  Staatsraths,  beschlossen,  den  nachbenannten  Beamten  bei  enddeckten
Uebertretungsfällen  eine  Belohnung  zuzusichern,  und  verordnen  zu  dem  Ende
wie  folgk:

4q  g.  I.

Bei  Uebertretungen  des  Steuergesetzes  vom  26sten  Mai  v.  J.  (Defraudationen
  sowohl  als  Kontraventionen),  sollen  in  den  durch  sie  entdeckten
Faͤllen  die  Steuer-  und  Zoll-  imgleichen  die  bei  der  Entdeckung  oder  Be—
schlagnahme  Huͤlfe  leistende  Beamte  (namentlich  Polizei=  und  Forsibeamte,

E  2

die