Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

B. Für Hannover. 
Ist zu erheben 
vom k1.0 Bruto. 
  
I. Zu Lauenf örde, aber blos in der Niederfuhr, die Auffuhr 
ist daselbst inm der Regel frei, und zwar 
a) fuͤr rs“ e............................... 
) 
.................................... 
) 
Wird - in der Niederfuhr nicht borihn, sondern nur 
Polle, Grohnde, Ohsee und Hameln, einzeln oder sämmtlich, 
so wird zu Hameln, als beibehaltener Zollstärte, der vorbe- 
merkte Jollsatz sowohl für Hameln als für die berührten ein- 
gegangenen Zollstärten erhoben; und eben so wird im entgegen- 
gesetzten Falle derselbe Zollsatz zu Lauenförde ausnahmsweise in 
der Auffuhr erhoben, wenn Hameln nicht berührt wird, sondern 
Lauenförde entweder allein, oder auch zugleich mit einer oder 
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstäkten. 
2222 22222 2 22 22222222222222 
2288 
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U. Zu Hameln, aber blos in der Auffuhr, die Niederfuhr 
ist in der Regel daselbst frei, und zwar: 
a) für Hamen 
b) I Ohscc .................................... 
c) -Gkohnde................................. 
)ZPVII..........-......................... 
-Lauenfdkde............................... 
) 
Wird Hameln in der Auffuhr nicht beruͤhrt, sondern nur Ohsee, 
Grohnde, Polle und Lauenfoͤrde, einzeln oder saͤmmtlich, so 
wird zu Lauenfoͤrde, als beibehaltener Zollstaͤtte, der nebenge- 
setzte Zollsatz sowohl fuͤr Lauenfoͤrde, als fuͤr die beruͤhrten ein- 
gegangenen Zollstaͤtten erhoben; und eben so wird im entgegen- 
gesetzten Falle derselbe Zollsatz zu Hameln ausnahmsweise in der 
Niederfuhr erhoben, wenn Lauenförde nicht berührt wird, son- 
dern Hameln entweder allein oder auch zugleich mit einer oder 
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstärren. 
UI. Zu Stolzenau, aber blos in der Niederfuhr, die Auffuhr 
ist in der Regel daselbst frei, und zwar: 
a) für Stolzen . ..... .. .. .. .. .. . . . . . . 
b) Landsbereeng . .. 
7 Nienbreg . . . . . . . . .. . . . . .. 
4) Hoya .................................... 
i-)- Inischede .............................. .. 
f)-chye..·..·........................·..... 
12Pf. 
6 - 
7- 
6- 
69 Pf. 
oder 
5Gr. 9Pf. 
3 
—.— 
oder 
5Gr. 9Pf. 
112 
oder 
  
  
4Gr. 9Pf. 
Wird
	        
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