Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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4,145 Rthir. Vlertausend einhundert fünf und vlerzig Thaler von den mit 41 prozent zinsbaren 
stal . 
Kapitalien, 
559 Rthlr. 13 Gr. 10 Pf. Fuͤnfbundert neun und funfzig Thaler 13 Gr. 10 Pf. von den mit 
3 Prozent zinsbaren Kapitalien, 
849 Rühlr. 17 Gr. 5 Pf. Achthundert neun und vierzig Thaler 17 Gr. 5 Pf. von den Kapitalien 
zzu 2 Prozent ziusbar, 
1,170 Rhlr. 8 r M. Eintausend rinhundert und siebenzig Thaler 8 Gr. J Pf. vom unzinsba- 
ren Vermdgen, 
zu erhalten, dagegen aber alle vom öten Juni 1815. an aus dem allgemeinen Fonds dieser Kasse 
in das Herzogthum erfolgte Zahlungen, mit Ausschluß eines an das Seminar zu Weissenfels ge- 
leisicten, bereits in Aurechnung ekommenen, Vorschusses von 87 Rthlr. 22 Gr. 5 Pf. zu resti- 
tuiren, oder sich anrechnen zu azem " 
Da übrigens aus dieser Kasse eine temporäre Leistung von J0 Rthlr. — Dreigig Thaler — 
fährlich zu bestreiten ist, so sind hierzu auf die Dauer dieser Leistung vom öten Juni 1815. an jährlich 
17 Rthlr. 1.3 Gr. 7 Pf. Sicbenzehn Thaler 13 Gr. 7 Pf. vom Königreiche, und 
42 Rehlr. 10 Gr. 8 Pf. Zwdlf Thaler 10 r. 5 Pf. vom Kerkogthum beizutragen. 
Demnächst empfängt das Herzogthum von dem bei der Reinhardtischen Stiftung für die beiden 
Schullehrer-Seminarien zu Fricdrichstadt und Weissenfels am 5ten Juni 1815. vorhanden gewesenen 
unzinsbaren Bestande, an 24 Rthlr. 11 Gr. VBier und zwanzig Thalern 11 Gr., die Hälfte mit 
12 Rthlr. 5 Gr. 6 Pf. Zwolf Thaler s Gr. 6 Pf., und überdies werden demselben die aus einem Ver- 
mächtnisse ves vormaligen Buchhändlers Weigand zu Lemzig, an 3,000 Rthlr., für das Seminar zu 
Weisscufels annoch, nachdem deshalb sonst die Befriedigung bercits erfolgt ist, herrührende Forderung 
von 450 Rethlr. in dem, bei dem Stadtrathe zu Dresden anbönsigen= Bbrnerischen Kreditwesen, so wie 
dic von nurbemeldetem Weigand ebenfalls dem Seminar zu Weissenfels legirte Hälfte rückständiger 
Zinsen von einem, in dem, dermalen bei dem Ober-Landesgericht zu Naumburg obschwebenden, Bele- 
heimischen Konkurse liquidirten Hauptstamm, an 18,600 Rthlr., imgleichen dic gleichfalls, vermoͤge des 
Weigandschen Testaments, dem Seminar zu Weissenfels zustehenden eventuellen Ansprüche in Ansehung 
eines Legats für Chrisiian August Ifen, aus Leipzig, und sämmtlicher Legatarien, welche Streitigkeiten 
und Prozeß erregt und Unrecht behalten haben, zur alleinigen Einzichung und resp. Verfolgung über- 
lassen; es sind jedoch die wegen nur erwähnter Forderungen und Ansprüche nach dem Sten Juni 1815. 
etwa aufgewendeten Kosien vom Herzogthum zu ersiatten. 
VIII. 
Die von der Königl. Süächsischen Hof= und Laudjägerei, im Jahre 1755. errichkete Wittwen- Jaͤger · Witt · 
und Waisen-Versorgungskasse, deren Auseinandersetzung von den beiderseitigen Regierungen für ange= wen= u. Bai- 
messen erachtet worden ist, soll dergestalt getheilt werden, daß von dem am Jisten Dezember 1813., sen- Versoc- 
als dem im gegenwärtigen Falle etgeseteen Normaltäge, vorhanden Gewesenen Vermdgen dieser Kasse gungstasse. 
nach dem, zum Theilungsmaaßstabe angenommenen Verhaͤltniß des Gesammtbetrags der von den, in 
der Beilage unter A. angegebenen Mitgliedern in beiden Landestheilen om 31len Dezember 1814. 
geleisteten Beitrage das Herzegthum Sachsen für die in demselben befindlichen Mieglieder: 
a) von 3,000 Rthlr. zu 5 vom Hundert zinsbarem Vermogen 
1,380 Rthlr. 14 Gr. 5 Pf. Eintausend und Dreihundert und sechs und achtzig Thaler 14 Gr. 5 Pf., 
und zwar Ein Drittheil dieser Summe in Louisd'or, zu 5 Thalern den einfachen gerechnet, 
oder mit kursmäßigem Aufgelde, sowohl 
b) von dem zur Theilung verdliebenen unzinsbaren Vermögen, nach gegenseitiger, in der gemeine 
sheltach vollzogenen Darstellung der Verhöältnisse dieser Sache angegebenen, Zu. und 
brechnung, 
75 Rthlr. 11 Gr. 6 Pf. an und siebenzig Thaler 11 Gr. 6 Pf. öberhaupt, zu empfangen, nicht 
minder die von Mitgliedern im Herzogthum rückständig gelassenen Beiträge und von Unter- 
einnahmen in demselben einzuliefern gewesenen Ueberschußgelder zu seinem alleinigen Vor- 
theile einzuziehen, so wic die von Mitgliedern im Herzogthum seit dem isten Januar 1815. 
zu der bisher gemeinschaftlich gewesenen Kasse etwa geleisteten Beiträge zuräck zu erhalten, 
dagegen aber auch nicht nur die bis zum Justen Dezember 1814. in das Herzogthum zu 
zahlen gewesenen Begröbniß= und Untersintzungsgelder und die von cinigen Untereinnahmen 
Jum Jahrgang 1826. G im
	        
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