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Gesetz Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— No. 21. —
(No. 1394.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 22sten August 1832., betreffend den Vorbehalt
der Rechte der Anwarter bei Fideikommissen der adelichen Gerichtsherren im
Herzogthume Westphalen.
D. die nach Erlaß Meiner Order vom 5ten Januar 1830. stattgefundene
nähere Ermittelung der Familien-Fideikommisse der adelichen Gerichtsherren im
Herzogthume Weslphalen, ergeben hat, daß es bei denselben der früher beabsichtig-
ten Feststellung der Verhältnisse der Anwarter durch die Gesetzgebung nicht bedarf;
so will Ich hierdurch, dem Antrage des Staatsministeriums vom Züsten Juli
d. J. gemäß, die in jener Order zu Gunsten der Anwarter getroffene provisorische
Bestimmung für erledigt, gleichzeitig aber erklären, daß unter den Successions-
Ordnungen, welche in Folge der Großherzoglich-Hessischen Verordnung vom
1sten Dezember 1807. F. . der landesherrlichen Bestatigung zu ihrer Rechts-
galtigkeit unterworfen worden, die gesetzliche Successions-Ordnung nicht begriffen
sey,, die in der Wesiphälischen Erblandesvereinigung vom Jahre 1590. gegründet
ist. Gegenwärtige Order ist durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 22sKten August 1832.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
(No. 1395.) Allerhschste Kabinetsorder vom 2 sten September 1832., die Arrest-Anlage
auf den Abzugsféhigen Gehaltstheil der in der Rheinprevinz befindlichen
Militairpersoncu, betreffend.
A## Ihren gemeinsamen Bericht vom oten dieses Monats bestimme Ich hier-
durch, daß von jetzt an die Arrest-Anlagen auf den Abzugsfähigen Gehaltstheil
der in der Rheinprovinz befindlichen Milikairpersonen, sofern sie nicht im Wege
der gerichtlichen Exekution erfolgen, auch wenn der Arrestleger mit dem, im
Ariikel 2. des Dekrets vom 18ten August 1807. erwähnten Schuldtitel versehen
ist, nur in Folge der, Artikel 558. der Rheinischen Civilprozeß-Ordnung näher
bezeichneten, auf vorgängige Prüfung des Anspruchs selbst und der Gründe des
Arresischlages zu ertheilenden und dem Veschlagnahme- Ae beizufügenden richter-
Jahrgang 1832. — (No. 1304 — 17.) lichen
(Ausgegeben zu Berlin den 22 sten November 1832.)