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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. S8. ——
(No. 1513.) Verorbnung wegen Einrichtung des Hypothekenwesens in dem Herzogthum
Westphalen, dem Fürstenthum Siegen mit den Aemtern Burbach und
Neuenkirchen (Freien= und Hückenschen Grund) und den Grafsschaften
Wittgenstein -Wittgenstein und Wittgenstein = Berleburg. Vom Alsten
März 1834.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
haben in dem Patente vom #sten Juni 1825. wegen Einführung des Allge-
meinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichtsordnung in das Herzogthum
Westphalen, das Fürstenthum Siegen mit den Aemtern Burbach und Neuen-
kirchen (Freien= und Hückenschen Grund) und in die Grasschaften Wittgenstein-
Witcgenstein und Wittgenstein-Berleburg, erklärt, daß Unsere auf das Hypothe=
kenwesen sich beziehenden Gesetze bis zur erfolgten Revision der Hypotheken-
Ordnung außer Anwendung bleiben sollen; da jedoch diese Reoision für jetzt
noch nicht hat vollendet werden können, so verordnen Wir, um den gedachten
Ländern die Vortheile eines vollständig gesicherten Realkredits schon jetzt zu
Theil werden zu lassen, auf den Antrag Unseres Staateministeriums, wie folgt:
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Die Allgemeine 5#bethekenordnung vom 20sten Dezember 1783. und Einfäbrung.
die darauf Bezug habenden spctern gesetzlichen Morschriften erhalten in den, im urßt
Eingange der Verordnung genannten Landestheilen mit dem Isten Mai 1834. thekengesede.
volle Gesetzeskraft unter nachstehenden nähern Bestimmungen.
6. 2.
Die Bearbeitung des Hypothekenwesens verbleibt den Gerichten, welche Pekchhekt.
zur Zeit damit beauftragt sind. ebdrden.
. 3.
Nur Grundstücke, nicht aber Gerechtigkeiten, welche für sich bestehen Woräber das
r lr 14. Tit. 1. der Hypothekenordnung), erhalten ein Folium im Hppotheken- Hote
uche. Bei getheiltem Eigenthume wird das Folium für das Nutzungs-Eigen= werden soll.
thum, bei Vererbpachtungen für die Erbpachtgerechtigkeit angelegt. Die Zechte
des Ober-Eigenthümers und des Erbverpächters werden in der zweiten Rubrik
vermerkt.
Jabrgang 1831. (Jo. 1513.) r Ueber
(Ausgegeben zu Berlin den 12ten April 1831.)